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Investor prüft am Tisch eine apostillierte Vollmacht und die Reisepassübersetzung für die Gründung einer Gesellschaft in Türkiye durch Ausländer

Gründung einer Gesellschaft durch Ausländer in Türkiye: Vollmacht, Apostille, Eintragung

Die Gründung einer Gesellschaft in Türkiye durch Ausländer bedeutet, dass Personen ausländischer Staatsangehörigkeit oder nach dem Recht eines anderen Staates gegründete Gesellschaften eine der Gesellschaftsformen des Türkischen Handelsgesetzbuches nach denselben Regeln wie türkische Investoren eintragen lassen. Das Rückgrat der Gründung bleibt unverändert; neu ist, dass jedes im Ausland erstellte Dokument in Türkiye gültig gemacht werden muss und dass nach der Eintragung die für ausländisches Kapital besonderen Meldungen beginnen.

Den allgemeinen Gründungsablauf haben wir in unserem Leitfaden Wie gründet man ein Unternehmen beschrieben. In diesem Beitrag behandeln wir nur die Glieder, die der Akte des ausländischen Gesellschafters hinzukommen: Vollmacht, Apostille, potenzielle Steuernummer, Einbringung des Kapitals aus dem Ausland und die Meldung ausländischen Kapitals über E-TUYS.

Zusammenfassung

Wichtigste Punkte

  • Das Gesetz über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875 behandelt ausländische Investoren wie inländische, sofern kein internationales Abkommen oder Sondergesetz etwas anderes vorsieht.
  • Bei der Gründung einer Gesellschaft in Türkiye durch Ausländer müssen im Ausland ausgestellte Dokumente einen Apostillevermerk oder eine Beglaubigung des türkischen Konsulats tragen und mit notariell beglaubigter türkischer Übersetzung eingereicht werden.
  • Gesellschafter und Geschäftsführer ohne türkische Staatsangehörigkeit erhalten zunächst eine potenzielle Steuernummer, um das Kapitalkonto eröffnen und die MERSİS-Registrierung abschließen zu können.
  • Nach dem Handelsministerium beträgt das Mindestkapital bei einer neu gegründeten Limited Şirket 50.000 TL und bei einer Aktiengesellschaft 250.000 TL; derselbe Betrag gilt auch für Gesellschaften mit ausländischen Gesellschaftern.
  • Eine Gesellschaft im Anwendungsbereich des Gesetzes meldet dem Ministerium für Industrie und Technologie spätestens innerhalb von 1 Monat nach der Autorisierung des E-TUYS-Nutzers die Investoren- und Gesellschafterdaten.

Welche Gesellschaft können Ausländer in Türkiye gründen?

Ausländer können jede im Türkischen Handelsgesetzbuch genannte Gesellschaftsform gründen. Invest in Türkiye nennt fünf Gesellschaftsformen und weist darauf hin, dass ausländische Investoren am häufigsten die Aktiengesellschaft und die Limited Şirket bevorzugen. Die Wahl der Form unterscheidet sich nicht von der Entscheidung eines inländischen Unternehmers; Haftung, Kapital und Leitungsstruktur werden nach denselben Maßstäben abgewogen.

Kapital bei der Gründung mit ausländischen Gesellschaftern

50.000 TLMindestkapital einer neu gegründeten Limited Şirket, auch bei ausländischen Gesellschaftern gleich
250.000 TLMindestkapital einer neu gegründeten Aktiengesellschaft
%25Teil des zugesagten Kapitals einer Aktiengesellschaft, der vor der Eintragung zu zahlen ist
%0,04Anteil des Kapitals, der auf das Konto der Wettbewerbsbehörde eingezahlt wird

Quelle: Handelsministerium, Invest in Türkiye, Gesetz über ausländische Direktinvestitionen Nr. 4875

Die rechtliche Grundlage ist Artikel 3 des Gesetzes Nr. 4875. Der Artikel besagt, dass ausländische Direktinvestitionen in Türkiye frei sind und ausländische Investoren wie inländische behandelt werden. Deshalb gibt es für einen ausländischen Gesellschafter keine gesonderte Gründungsgenehmigung, kein Erfordernis eines inländischen Gesellschafters und keine höhere Kapitalanforderung.

Eine Gesellschaftsgründung ist auch nicht die einzige Möglichkeit. Eine Gesellschaft im Ausland kann in Türkiye eine Zweigniederlassung eröffnen; nach Artikel 40 des Türkischen Handelsgesetzbuches wird für diese Niederlassung ein voll bevollmächtigter Handlungsbevollmächtigter (ticari mümessil) mit Wohnsitz in Türkiye ernannt. Für eine Struktur, die keine Geschäftstätigkeit ausübt, gibt es die Genehmigung eines Verbindungsbüros. Dieser Beitrag beschreibt den Weg der Gründung einer neuen Kapitalgesellschaft.

Warum gilt die Gründung einer Gesellschaft durch Ausländer als ausländische Direktinvestition?

Die Gründung einer Gesellschaft durch Ausländer fällt unter die Definition der ausländischen Direktinvestition in Artikel 2 des Gesetzes Nr. 4875. Das Gesetz rechnet dazu die Gründung einer neuen Gesellschaft oder die Eröffnung einer Zweigniederlassung mit aus dem Ausland eingebrachten Vermögenswerten wie konvertibler Bareinlage, Maschinen und Rechten des geistigen Eigentums. Auch der Einstieg als Gesellschafter in ein bestehendes Unternehmen durch Anteilserwerb gehört zur Definition.

Die Definition hat einen leicht übersehenen Aspekt: Das Gesetz zählt auch im Ausland wohnhafte türkische Staatsangehörige zu den ausländischen Investoren. Gründet ein in Deutschland lebender türkischer Staatsangehöriger in Türkiye eine Gesellschaft, kann die Gesellschaft unter dieses Gesetz fallen, und die Meldepflichten nach der Eintragung können auch für sie gelten.

Gründung einer Gesellschaft durch Ausländer in Türkiye: Ablauf in 7 Schritten

Die folgenden sieben Schritte zeigen die Reihenfolge, in der die Gesellschafter die Gründung abschließen können, ohne nach Türkiye zu reisen oder nur zum Unterschriftstermin anzureisen. Die Reihenfolge ist so aufgebaut, dass die zeitaufwendigste Aufgabe an den Anfang gestellt wird.

Schritt 1: Legen Sie die Struktur fest und bestimmen Sie, wer in Türkiye anwesend sein wird

Die erste Entscheidung betrifft Gesellschaftsform und Kapitalbetrag. Die zweite Entscheidung ist praktischer: Wer von den Gesellschaftern und Geschäftsführern wird am Unterschriftstag in Türkiye sein, wer handelt über einen Vertreter? Diese Antwort bestimmt, welche Dokumente im Ausland vorbereitet werden und welchen Umfang die Vollmacht hat.

Für den zur Vertretung der Gesellschaft befugten Geschäftsführer wird außerdem eine Unterschriftserklärung ausgestellt. Das Handelsministerium weist darauf hin, dass dieses Dokument nicht beim Notar, sondern nur beim Handelsregisteramt ausgestellt wird. Den Kalender des ausländischen Geschäftsführers auf diesen Termin auszurichten, löst den am häufigsten verschobenen Schritt der Gründung von Anfang an.

Schritt 2: Führen Sie die Auslandsdokumente in die Beglaubigungskette

Nach Artikel 32 der Handelsregisterverordnung (Ticaret Sicili Yönetmeliği) müssen alle Dokumente, auf die sich die Eintragung stützt, auf Türkisch vorliegen. Ein in einem fremden Land ausgestelltes Dokument wird vom türkischen Konsulat oder nach dem Übereinkommen zur Befreiung ausländischer öffentlicher Urkunden von der Beglaubigung (Apostille-Übereinkommen) beglaubigt. Anschließend wird es mit notariell beglaubigter türkischer Übersetzung beim Amt eingereicht.

Grunddokument für einen Gesellschafter, der eine natürliche Person ist, ist der Reisepass; Invest in Türkiye weist darauf hin, dass eine notariell beglaubigte Übersetzung des Reisepasses verlangt wird. Bei einem Gesellschafter, der eine juristische Person ist, verlängert sich die Kette: eine aus dem Heimatland der Gesellschaft stammende Tätigkeitsbescheinigung, ein Organbeschluss über die Gründung einer Gesellschaft in Türkiye und, wenn die juristische Person in den Verwaltungsrat eintreten soll, ein Beschluss, der die natürliche Person bezeichnet, die sie vertreten wird.

Schritt 3: Lassen Sie die Vollmacht Vorgang für Vorgang ausstellen

Ein Gesellschafter, der nicht nach Türkiye reisen kann, führt die Gründung über einen Vertreter durch. Die Vollmacht kann im Land des Gesellschafters notariell ausgestellt und apostilliert oder beim türkischen Konsulat in diesem Land erstellt werden. In beiden Fällen gehören die türkische Übersetzung des Textes und die notarielle Beglaubigung zur Akte.

Die Kraft einer Vollmacht liegt in den Vorgängen, die sie nennt. Wir empfehlen, jeden Vorgang einzeln aufzuführen, etwa Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags, Durchführung der MERSİS-Vorgänge, Beantragung der potenziellen Steuernummer, Eröffnung des Bankkontos und Einzahlung des Kapitals. Banken und Finanzämter halten eine allgemein formulierte Vollmacht oft nicht für ausreichend.

Planen wir Ihre Gründung mit ausländischen Gesellschaftern gemeinsam

Um den Vollmachtstext, die Beglaubigungs- und Übersetzungskette und Ihren Meldekalender nach der Eintragung zu bestimmen, können Sie mit unserem Expertenteam eine Vorabprüfung durchführen.

Schritt 4: Beantragen Sie die potenzielle Steuernummer

Gesellschafter und Geschäftsführer ohne türkische Staatsangehörigkeit benötigen vor der Gründung eine Steuernummer. Die Steuerverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı) bietet für diese Nummer im Digitalen Finanzamt (Dijital Vergi Dairesi) die Maske „Antrag auf potenzielle Steuernummer für Ausländer“ an; der Antrag kann auch beim Finanzamt gestellt werden.

Nach Invest in Türkiye ist diese Nummer erforderlich, um das Bankkonto zu eröffnen, auf das das Kapital eingezahlt wird. Bei einem Antrag über einen Vertreter wird eine Sondervollmacht verlangt, die diesen Vorgang ausdrücklich nennt. Wie die Nummer erlangt wird, behandeln wir ausführlich in einem gesonderten Leitfaden.

Schritt 5: Eröffnen Sie das Kapitalkonto und bringen Sie das Kapital ein

Das Kapital wird auf das auf den Namen der Gesellschaft in Gründung eröffnete Bankkonto eingezahlt. Das Gesetz Nr. 4875 rechnet es zur Definition, dass aus dem Ausland eingebrachtes Barkapital in konvertibler Währung vorliegt, die von der Zentralbank der Republik Türkei gehandelt wird. Den Überweisungsbeleg und die Kursangaben für die Buchhaltung aufzubewahren, erleichtert in der ersten Bilanz die Abstimmung des Kapitalkontos.

Nach Invest in Türkiye werden bei einer Aktiengesellschaft mindestens 25 % des zugesagten Kapitals vor der Eintragung und die übrigen 75 % innerhalb von zwei Jahren gezahlt. Bei einer Limited Şirket kann das Kapital innerhalb von 24 Monaten nach der Gründung gezahlt werden. Nach derselben Quelle gehört zu den Gründungsschritten auch die Einzahlung von 0,04 % des Kapitals auf das Konto der Wettbewerbsbehörde.

Schritt 6: MERSİS, Unterschrift und Eintragung

Der Gründungsantrag wird über MERSİS erstellt, und der Vertrag wird den Gesellschaftern zur Genehmigung vorgelegt. Die Identitätsangaben des ausländischen Gesellschafters werden mit Reisepass und Steuernummer in MERSİS erfasst; deshalb muss der Vor- und Nachname in der Übersetzung buchstabengenau mit dem Reisepass übereinstimmen. Zum Unterschriftstermin bringt der Vertreter das Original der Vollmacht und die beglaubigte Übersetzung mit.

Nach der Eintragung wird die Gründungsbekanntmachung in der Türkiye Ticaret Sicili Gazetesi (Handelsregister-Gazette) veröffentlicht, die Eröffnungsgenehmigung der Bücher erteilt und die Aufnahme-Nachschau des Finanzamts durchgeführt. Diese Schritte sind mit denen inländischer Gesellschaften identisch.

Schritt 7: Starten Sie die Meldung ausländischen Kapitals in E-TUYS

Die eigentliche Pflicht, die eine Gesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern von einer inländischen unterscheidet, kommt nach der Eintragung. Nach der Durchführungsverordnung zum Gesetz über ausländische Direktinvestitionen erfolgen die Mitteilungen von Gesellschaften im Anwendungsbereich des Gesetzes an das Ministerium für Industrie und Technologie über E-TUYS (Elektronisches System für Förderanwendung und Auslandskapitalinformation). Dafür muss zunächst ein Nutzer autorisiert werden.

Welche Vorbereitung ist für die Meldung ausländischen Kapitals nötig?

Für die Autorisierung muss die Gesellschaft ein Konto für registrierte elektronische Post (KEP) haben, und die Person, die die Vorgänge durchführt, ein qualifiziertes elektronisches Zertifikat. Nach Artikel 10 der Verordnung wird für jeden Nutzer beim Notar eine türkische Verpflichtungserklärung ausgestellt. Wird die Verpflichtungserklärung im Ausland unterzeichnet, trägt auch sie eine Konsulatsbeglaubigung oder einen Apostillevermerk.

Nach Genehmigung der Autorisierung beginnt der Kalender zu laufen. Investor, Gesellschafterliste und gegebenenfalls Angaben zu verbundenen Beteiligungen werden spätestens innerhalb eines Monats in das System eingegeben; das Formular mit den Tätigkeitsangaben wird jedes Jahr bis Ende Mai ausgefüllt. Auch Ereignisse wie Kapitaländerungen und Anteilsübertragungen unterliegen gesonderten Meldefristen. Die Funktionsweise des Systems und die Nutzerverwaltung haben wir in unserem E-TUYS-Leitfaden beschrieben.

Apostille oder Konsulatsbeglaubigung?

Ist das Land, in dem das Dokument ausgestellt wurde, Vertragspartei des Apostille-Übereinkommens, genügt der Apostillevermerk der zuständigen Behörde dieses Landes. Ist es keine Vertragspartei, wird das Dokument beim türkischen Konsulat in diesem Land beglaubigt. Die Handelsregisterverordnung (Ticaret Sicili Yönetmeliği) akzeptiert beide Wege.

In der Praxis hängt die Entscheidung vom Land und von der Art des Dokuments ab. Während eine Apostille in einem Land in wenigen Tagen zu erhalten ist, kann in einem anderen Land zuerst ein örtlicher Notar und anschließend die Bestätigung eines Ministeriums erforderlich sein. Deshalb listen wir für jedes Dokument gleich zu Beginn das Ausstellungsland und die beglaubigende Stelle auf.

Die Beglaubigung ersetzt nicht die Übersetzung. Nachdem das apostillierte Dokument in Türkiye eingetroffen ist, wird es von einem vereidigten Übersetzer übersetzt und die Übersetzung beim Notar beglaubigt. Eine in Türkiye angefertigte Übersetzung ersetzt keine fehlende Apostille; die Richtung der Kette verläuft immer vom Ursprungsland des Dokuments nach Türkiye.

Tabelle der Dokumente und Grundlagen bei der Gründung einer Gesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern

Die folgende Tabelle zeigt an einer Stelle die Dokumente, die bei der Gründung einer Gesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern gegenüber einer inländischen Gründung hinzukommen, wo sie erstellt werden und ihre Grundlagen.

Dokument oder VorgangFür wenWo erstelltRechtsgrundlage
Notariell beglaubigte türkische Übersetzung des ReisepassesAusländischer Gesellschafter und Geschäftsführer, der eine natürliche Person istTürkischer Notar und vereidigter ÜbersetzerHandelsregisterverordnung, Art. 32
Tätigkeitsbescheinigung und GründungsbeschlussAusländischer Gesellschafter als juristische PersonLand des Gesellschafters, mit Apostille oder KonsulatsbeglaubigungHandelsregisterverordnung, Art. 32
VollmachtGesellschafter, der nicht nach Türkiye reistAusländischer Notar und Apostille oder türkisches KonsulatHandelsregisterverordnung, Art. 32
Potenzielle SteuernummerGesellschafter und Geschäftsführer ohne türkische StaatsangehörigkeitDigitales Finanzamt oder FinanzamtAnwendung der Steuerverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı)
KapitaltransferGesellschafter, der Barkapital einbringtAuf den Namen der Gesellschaft eröffnetes BankkontoGesetz Nr. 4875, Art. 2
E-TUYS-Autorisierung und VerpflichtungserklärungGesellschaft im Anwendungsbereich des GesetzesKEP, qualifizierte E-Signatur und NotarDYY-Durchführungsverordnung, Art. 9 und 10
Investoren- und GesellschafterdatenGesellschaft im Anwendungsbereich des GesetzesE-TUYSDYY-Durchführungsverordnung, Art. 5

Eine englische Zusammenfassung der Schritte in der Tabelle finden Sie im Leitfaden von Invest in Türkiye zur Unternehmensgründung (Establishing a Business) . Wir empfehlen unseren ausländischen Gesellschaftern diese Seite, damit sie die türkische Akte in ihrer eigenen Sprache nachvollziehen können.

Investor prüft am Tisch eine apostillierte Vollmacht und die Reisepassübersetzung für die Gründung einer Gesellschaft in Türkiye durch Ausländer

Was ändert sich nach der Gründung einer Gesellschaft mit ausländischem Kapital?

Eine Gesellschaft mit ausländischem Kapital unterliegt nach der Gründung bei Steuern, Buchhaltung und Lohnabrechnung denselben Regeln wie eine inländische Gesellschaft. Drei Themen unterscheiden sich: die Meldungen ausländischen Kapitals, der Gewinntransfer und die Arbeitserlaubnis ausländischer Mitarbeiter.

Beim Gewinntransfer besagt Artikel 3 des Gesetzes Nr. 4875, dass Nettogewinn, Dividenden sowie Verkaufs- und Liquidationserlöse über Banken frei ins Ausland transferiert werden können. Dass der Transfer frei ist, bedeutet nicht, dass der Gewinn steuerfrei bleibt; der ausgeschüttete Gewinn wird nach dem türkischen Steuerrecht gesondert beurteilt.

Auf der Arbeitsseite bestimmt derselbe Artikel, dass das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit die Arbeitserlaubnis für ausländisches Personal erteilt, das bei Gesellschaften im Anwendungsbereich des Gesetzes arbeiten soll. Allein der Einstieg als Gesellschafter begründet in Türkiye noch kein Recht zu arbeiten. Die Antragsunterlagen für Ausländer, die in der Gesellschaft tätig werden sollen, haben wir im Beitrag Erforderliche Unterlagen für die Arbeitserlaubnis von Ausländern Punkt für Punkt aufgeführt. Auch die Aufenthaltserlaubnis ist ein gesonderter Antrag.

Fünf Störungen, die wir in der Praxis häufig sehen

Probleme, die die Gründung bei Akten mit ausländischen Gesellschaftern verzögern, sind meist nicht rechtlicher, sondern dokumentenbezogener Art. Am häufigsten begegnen uns folgende:

  • In der Vollmacht fehlt die Befugnis zur Kontoeröffnung und Kapitaleinzahlung, der Vertreter muss bei der Bank unverrichteter Dinge zurückkehren
  • Die Tätigkeitsbescheinigung der juristischen Person als Gesellschafter wird nicht vor, sondern nach der Apostille neu ausgestellt, und die Daten stimmen nicht überein
  • Ein Gesellschafter mit zwei Nachnamen im Reisepass wird in MERSİS und in der Übersetzung unterschiedlich geschrieben
  • Das Kapital wird vom privaten Konto des Gesellschafters gesandt und im Verwendungszweck erscheint nicht der Name der Gesellschaft in Gründung
  • Die E-TUYS-Autorisierung wird erst Monate nach der Eintragung in Erinnerung gerufen, und der Meldekalender beginnt verspätet

Jede dieser Störungen kann den Zeitplan um Wochen verschieben. Die Kontrolle vor dem Unterschriftstermin Dokument für Dokument vorzunehmen, ist die günstigste Lösung.

Ist es möglich, die Gründung aus Ihrem eigenen Land zu steuern?

In den meisten Strukturen ja. Die Dokumente werden in Ihrem eigenen Land erstellt und beglaubigt, Ihr Vertreter führt in Türkiye die potenzielle Steuernummer, das Bankkonto und die MERSİS-Vorgänge durch. Da die Unterschriftserklärung für den zur Vertretung der Gesellschaft befugten Geschäftsführer beim Handelsregisteramt ausgestellt wird, kann es sein, dass diese Person für einen Termin in Türkiye anwesend sein muss.

Erarbeiten wir gemeinsam Ihren individuellen Fahrplan

Bei Akal CPA beginnt jeder Prozess mit einer Vorprüfung, die auf die Struktur und die Ziele Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Im Rahmen unserer Leistung Gesellschaftsgründung für Ausländer in Türkiye bereiten wir den Vollmachtstext vor, verfolgen die Beglaubigungs- und Übersetzungskette und nehmen nach der Eintragung auch die E-TUYS-Meldungen in den Kalender auf. Unsere weiteren Leitfäden zur Gründung sind in der Unternehmensgründung in der Türkei Kategorie zu finden. Wenn Sie gemeinsam mit uns Ihre individuelle Roadmap für Ihre Gesellschaft mit ausländischen Gesellschaftern erarbeiten möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Die Beträge und Sätze in diesem Beitrag sind auf dem Stand Oktober 2026.

Dieser Inhalt wurde vom Expertenteam von Akal CPA erstellt. Akal CPA berät seit 1975 in Ankara inländische und ausländische Investoren in den Bereichen Unternehmensgründung, Buchhaltung, Steuern und Lohnabrechnung. Die Schritte, die ausländische Gesellschafter besonders betreffen, wurden auf Grundlage des Gesetzes Nr. 4875, der Durchführungsverordnung und der Dokumentbestimmungen der Handelsregisterverordnung (Ticaret Sicili Yönetmeliği) zusammengestellt.

Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information; holen Sie für Ihre eigene Situation eine fachliche Beurteilung ein.

Letzte Aktualisierung: 17.10.2026

Häufig gestellte Fragen

Kann eine ausländische Person in Türkiye allein eine Gesellschaft gründen?

Ja. Das Gesetz Nr. 4875 stellt ausländische Investoren inländischen gleich und verlangt keinen inländischen Gesellschafter. Da Limited Şirket und Aktiengesellschaft mit einem einzigen Gesellschafter gegründet werden können, kann eine ausländische Person alleiniger Gesellschafter sein.

Ist für eine Gesellschaft mit ausländischem Gesellschafter ein höheres Kapital erforderlich?

Nein. Bei der Gründung gilt dasselbe Mindestkapital wie für inländische Gesellschaften; nach dem Handelsministerium beträgt dieser Betrag bei der Limited Şirket 50.000 TL und bei der Aktiengesellschaft 250.000 TL. Ist geplant, dass der ausländische Gesellschafter später eine Arbeitserlaubnis erhält, werden für diesen Antrag die eigenen Kapitalkriterien gesondert beurteilt.

Braucht eine beim Konsulat ausgestellte Vollmacht eine Apostille?

Die Handelsregisterverordnung (Ticaret Sicili Yönetmeliği) erkennt bei Auslandsdokumenten die Beglaubigung des türkischen Konsulats und die Apostille als zwei getrennte Wege an. Für eine beim türkischen Konsulat erstellte Vollmacht wird deshalb keine zusätzliche Apostille verlangt; ob Übersetzung und notarielle Beglaubigung nötig sind, wird nach der Sprache des Dokuments beurteilt.

Ist die potenzielle Steuernummer die Steuernummer der Gesellschaft?

Nein. Die potenzielle Steuernummer ist die persönliche Nummer eines Gesellschafters oder Geschäftsführers ohne türkische Staatsangehörigkeit und wird bei den Gründungsvorgängen verwendet. Die eigene Steuernummer der Gesellschaft entsteht gesondert mit der Eintragung und der Registrierung beim Finanzamt.

Wer nimmt die E-TUYS-Meldung vor?

Die Meldung nimmt der von der Gesellschaft autorisierte Nutzer mit qualifiziertem elektronischem Zertifikat vor. Der Nutzer kann ein Mitarbeiter der Gesellschaft oder ein von ihr autorisierter Berater sein; für jeden Nutzer wird eine gesonderte Verpflichtungserklärung ausgestellt.

Gilt die Gesellschaft eines im Ausland lebenden türkischen Staatsangehörigen als Gesellschaft mit ausländischem Kapital?

Das kann der Fall sein. Artikel 2 des Gesetzes Nr. 4875 nimmt auch im Ausland wohnhafte türkische Staatsangehörige in die Definition des ausländischen Investors auf. In diesem Fall muss bei der Gründung geklärt werden, ob die Gesellschaft hinsichtlich der E-TUYS-Meldungen unter das Gesetz fällt.

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