Die für die Arbeitserlaubnis eines Ausländers erforderlichen Unterlagen bestehen aus zwei Gruppen: den eigenen Unterlagen des Ausländers (Reisepass, biometrisches Foto, Diplom und Übersetzung, unterzeichneter Arbeitsvertrag) und den Unterlagen des Arbeitgebers (Handelsregisterblatt, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahres, gegebenenfalls Branchengenehmigung). Die Arbeitserlaubnis ist die amtliche Erlaubnis, die das Ministerium für Arbeit und Soziale Sicherheit erteilt, damit ein Ausländer in der Türkei rechtmäßig bei einem Arbeitgeber arbeiten kann, und die auch die Aufenthaltserlaubnis ersetzt. Den Antrag stellt nicht der Ausländer, sondern das Unternehmen, das ihn beschäftigen wird.
Vollständige Unterlagen allein genügen nicht. Das Ministerium prüft auch die Beschäftigung türkischer Staatsangehöriger beim antragstellenden Unternehmen, seine finanzielle Leistungsfähigkeit und das vorgeschlagene Entgelt. In diesem Beitrag erläutern wir Schritt für Schritt die Unterlagenliste, die vom Unternehmen verlangten Voraussetzungen, die besonderen Regeln für ausländische Gesellschafter und den Unterschied zwischen Antrag im Inland und im Ausland.
Zusammenfassung
Wichtigste Punkte
- Die für die Arbeitserlaubnis von Ausländern erforderlichen Unterlagen bestehen aus Unterlagen zum Ausländer und zur Arbeitsstätte, die der Arbeitgeber über das e-İzin-System elektronisch hochlädt.
- Nach den Kriterien des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit müssen in einer Arbeitsstätte, die dem Bilanzprinzip unterliegt, für jeden ausländischen Beschäftigten grundsätzlich mindestens fünf türkische Staatsangehörige beschäftigt werden.
- In einer neu gegründeten Arbeitsstätte muss für die finanzielle Leistungsfähigkeit das eingezahlte Kapital mindestens 500.000 TL betragen.
- Beim Antrag auf Arbeitserlaubnis für einen Ausländer, der Gesellschafter ist, wird eine Beteiligung von mindestens 20 % und ein Kapitalbetrag von mindestens 500.000 TL verlangt.
- Damit ein Antrag aus dem Inland gestellt werden kann, muss der Ausländer eine gültige, für mindestens sechs Monate ausgestellte Aufenthaltserlaubnis besitzen.
Was ist die Arbeitserlaubnis für Ausländer und wer stellt den Antrag?
Die Arbeitserlaubnis ist das Dokument, das das Recht des Ausländers auf abhängige Beschäftigung in der Türkei ausweist, und beruht auf dem Gesetz Nr. 6735 über die internationale Arbeitskraft. Den Antrag stellt der Arbeitgeber, also das Unternehmen, das den Ausländer beschäftigen wird; befindet sich der Ausländer im Ausland, beginnt der Prozess mit seinem Antrag bei der türkischen Auslandsvertretung. Das Gesetz sieht vor, dass Anträge auch über eine zugelassene Vermittlungsstelle gestellt werden können.
Vier Schwellen in der Akte zur Arbeitserlaubnis
Quelle: Unterlagenliste und Bewertungskriterien für Arbeitserlaubnisse des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit
Nach Artikel 12 des Gesetzes ersetzt eine gültige Arbeitserlaubnis nach dem Gesetz Nr. 6458 über Ausländer und internationalen Schutz die Aufenthaltserlaubnis. Umgekehrt gilt das nicht: Eine zu einem anderen Zweck erteilte Aufenthaltserlaubnis gibt dem Ausländer grundsätzlich kein Recht zu arbeiten. Der Irrglaube, dem wir in der Praxis am häufigsten begegnen: Ein Ausländer mit Studenten- oder Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis könne mit dieser Erlaubnis eine Arbeit aufnehmen.
Nach dem Gesetz wird die Arbeitserlaubnis beim Erstantrag für höchstens ein Jahr erteilt. Bei Fortführung der Beschäftigung beim selben Arbeitgeber kann die erste Verlängerung für höchstens zwei Jahre, weitere Verlängerungen für höchstens drei Jahre erfolgen. Wechselt der Arbeitgeber, wird der neue Antrag wie ein Erstantrag behandelt.
Erforderliche Unterlagen für die Arbeitserlaubnis von Ausländern: Was vom Ausländer verlangt wird
Die Generaldirektion für internationale Arbeitskraft des Ministeriums veröffentlicht die mit dem Antrag hochzuladenden Unterlagen auf ihrer offiziellen Website. Die aktuelle Liste finden Sie auf der Seite Unterlagen für die Arbeitserlaubnis des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit . Die wichtigsten Unterlagen des Ausländers sind:
- Kopie des Reisepasses: Ist der Reisepass in einer anderen Schrift als der lateinischen ausgestellt, wird eine Übersetzung eines beeidigten Dolmetschers oder mit amtlicher Beglaubigung beigefügt.
- Biometrisches Foto: Ein innerhalb der letzten sechs Monate frontal vor weißem Hintergrund aufgenommenes Farbfoto.
- Diplom oder vorläufige Abschlussbescheinigung: Zusammen mit der türkischen Übersetzung; die Übersetzung wird von einem beeidigten Dolmetscher oder von amtlichen Stellen beglaubigt.
- Unterzeichneter Arbeitsvertrag: Wird von Arbeitgeber und Ausländer unterzeichnet, gescannt und in das System hochgeladen.
Warum ist die Gültigkeit des Reisepasses wichtig?
Nach der Unterlagenliste des Ministeriums wird der Antrag nicht bearbeitet, wenn der Reisepass am Antragstag weniger als 60 Tage gültig ist. Auch die Dauer der zu erteilenden Arbeitserlaubnis darf 60 Tage vor dem Ablaufdatum des Reisepasses nicht überschreiten. Für einen Beschäftigten, dessen Reisepass in wenigen Monaten abläuft, ist es sinnvoller, zuerst den Reisepass erneuern zu lassen, als sich mit einer kurzen Erlaubnis zu befassen.
Diplom, Übersetzung und Gleichwertigkeit
Die Diplomübersetzung ist bei Berufsdienstleistungen und in den vom Ministerium bestimmten Berufen verpflichtend. Für Ingenieure und Architekten, die ihr Diplom im Ausland erworben haben, wird zusätzlich eine Gleichwertigkeitsbescheinigung verlangt. Bei Personen, die als Fachpersonal beantragt werden, werden außerdem ein Entlassungsnachweis (bonservis; die vom früheren Arbeitgeber ausgestellte Arbeitsbescheinigung) und Unterlagen zum Fachgebiet der Akte beigefügt.
Damit im Ausland ausgestellte Unterlagen in der Türkei verwendet werden können, spielt in der Praxis auch die Beglaubigungskette eine Rolle. Bei Unterlagen aus Vertragsstaaten des Haager Übereinkommens von 1961 wird der Apostillevermerk verwendet, in Nichtvertragsstaaten der Beglaubigungsvermerk der türkischen Auslandsvertretung. Die Liste des Ministeriums verlangt diesen Vermerk ausdrücklich für Entlassungsnachweise im Unterhaltungssektor; bei den übrigen Unterlagen ist die Beachtung der Übersetzungsbeglaubigung der kürzeste Weg, kein Schreiben über fehlende Unterlagen zu erhalten.
Vom Arbeitgeber verlangte Unterlagen zur Arbeitserlaubnis
Die Unterlagen zur Arbeitsstätte für die Arbeitserlaubnis zeigen sowohl die rechtliche Existenz als auch die finanzielle Stärke des Unternehmens. Nach der Liste des Ministeriums sind die wichtigsten vom Arbeitgeber verlangten Unterlagen:
- Das Türkische Handelsregisterblatt (Türkiye Ticaret Sicili Gazetesi) mit der aktuellen Kapital- und Gesellschafterstruktur des Unternehmens
- Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung des letzten Jahres, vom Finanzamt oder von einem vereidigten Steuerberater bestätigt
- Bei der Beschäftigung von Ingenieuren oder Architekten die Lohnabrechnung, die zeigt, dass im selben Beruf ein türkischer Staatsangehöriger beschäftigt ist
- Für Aufgaben wie Gesellschafter, Vorstandsmitglied oder Generaldirektor das Unterschriftenverzeichnis (imza sirküleri) sowie der Beschluss des Vorstands bzw. der Gesellschafterversammlung
- Für von der Muttergesellschaft im Ausland entsandtes Personal das Entsendeschreiben der Muttergesellschaft
Ein neu gegründetes Unternehmen hat noch keine Bilanz. In diesem Fall wird die finanzielle Leistungsfähigkeit anhand des im Handelsregisterblatt ausgewiesenen eingezahlten Kapitals bewertet. Haben Sie das Unternehmen noch nicht gegründet, haben wir die Schritte Wahl der Rechtsform, Kapital und Eintragung in unserem Wie gründet man ein Unternehmen Leitfaden ausführlich erläutert.
Je nach Branche zusätzliche Unterlagen
In einigen Branchen wird die allgemeine Liste um die Genehmigung des zuständigen Ministeriums ergänzt. Bei privaten Bildungseinrichtungen wird vom Bildungsministerium ein Nachweis der beruflichen Eignung des Ausländers, beim Gesundheitspersonal von der Provinzgesundheitsdirektion eine Vorabgenehmigung verlangt. Bei Tourismusbetrieben wird eine Bescheinigung des Ministeriums für Kultur und Tourismus oder eine Tätigkeitsbescheinigung der Handelskammer, bei Piloten eine Validierungsbescheinigung der Generaldirektion für Zivilluftfahrt verlangt.
Checkliste der Unterlagen zur Arbeitserlaubnis
Die folgende Tabelle ordnet die Unterlagen für den häufigsten Antrag auf eine abhängige Arbeitserlaubnis danach, wer sie vorbereitet. Branchenspezifische zusätzliche Unterlagen kommen zu dieser Liste hinzu.
| Unterlage | Wer bereitet sie vor? | Zu beachten |
|---|---|---|
| Kopie des Reisepasses | Ausländer | Am Antragstag mindestens 60 Tage gültig; bei nichtlateinischer Schrift beglaubigte Übersetzung |
| Biometrisches Foto | Ausländer | In den letzten 6 Monaten aufgenommen, weißer Hintergrund, Farbe |
| Diplom und türkische Übersetzung | Ausländer | Beglaubigung durch beeidigten Dolmetscher oder amtliche Stelle; bei Ingenieuren und Architekten Gleichwertigkeitsbescheinigung |
| Unterzeichneter Arbeitsvertrag | Arbeitgeber und Ausländer | Unterschrift beider Seiten; das Entgelt darf nicht unter der Untergrenze der Kriterien liegen |
| Handelsregisterblatt | Arbeitgeber | Muss die aktuelle Kapital- und Gesellschafterstruktur zeigen |
| Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung | Arbeitgeber | Für das letzte Jahr; vom Finanzamt oder von einem vereidigten Steuerberater bestätigt |
| Unterschriftenverzeichnis und Gremienbeschluss | Arbeitgeber | Bei Anträgen für Gesellschafter, Vorstandsmitglieder oder Generaldirektoren |
| Entsendeschreiben | Muttergesellschaft im Ausland | Bei konzerninternen Entsendungen |
| Branchengenehmigung oder Vorabgenehmigung | Arbeitgeber | In Bereichen wie Bildung, Gesundheit, Tourismus und Luftfahrt |
Die Unterlagen werden im PDF-Format und mit höchstens 2 MB pro Datei in das e-İzin-System hochgeladen. Solange der Antrag nicht mit der sicheren elektronischen Signatur des Arbeitgebers abgeschlossen wird, wartet er im System unter den „nicht abgeschlossenen Anträgen“.
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Welche Voraussetzungen muss das Unternehmen erfüllen?
Vom Unternehmen werden drei Grundvoraussetzungen verlangt: die Beschäftigung türkischer Staatsangehöriger, die finanzielle Leistungsfähigkeit und die Untergrenze des dem Ausländer angebotenen Entgelts. Diese Kriterien legt das Ministerium fest; der aktuelle Text ist am 1. Oktober 2024 und die finanziellen Schwellen sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten. Die Erfüllung der Kriterien bringt die Erlaubnis nicht von selbst, aber ein nicht erfülltes Kriterium ist ein hinreichender Grund für die Ablehnung des Antrags.
Beschäftigungskriterium: fünf türkische Staatsangehörige je Ausländer
Nach den Kriterien zur Bewertung von Arbeitserlaubnissen des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit gilt in nach dem Bilanzprinzip buchführenden Arbeitsstätten für jeden Ausländer, für den eine Arbeitserlaubnis beantragt wird, die Beschäftigung von mindestens fünf türkischen Staatsangehörigen als Grundsatz. In Arbeitsstätten mit einem Nettoumsatz des letzten Jahres von 50.000.000 TL oder mehr wird dieses Kriterium bis zu fünf Ausländern nicht verlangt. In einigen Branchen wie Informationstechnologie, Tourismus, Gesundheit und Hochtechnologie gibt es zudem gesonderte Ausnahmen.
Aktualisierung (Oktober 2026): In den Kriterientext des Ministeriums wurde mit Wirkung ab dem 3. August 2026 eine neue Ausnahme aufgenommen. Bei Anträgen aus dem Inland von Ausländern, die sich in den letzten drei Jahren vor dem Antragsdatum mindestens ein Jahr lang rechtmäßig mit einer Arbeitserlaubnis, einer Aufenthaltserlaubnis oder im Rahmen des internationalen Schutzes in der Türkei aufgehalten haben, werden die Beschäftigungs- und finanziellen Leistungskriterien bis zu drei Ausländern nicht angewendet. Die Zahl der in diesem Rahmen beschäftigten Ausländer darf die Zahl der türkischen Staatsangehörigen in der Arbeitsstätte nicht überschreiten; für den vierten und jeden weiteren Ausländer werden die Bedingungen von fünf türkischen Staatsangehörigen und der finanziellen Leistungsfähigkeit wieder verlangt. Ab demselben Datum wurden auch Ausländer, die sich mindestens acht Jahre mit einer Arbeitserlaubnis oder den genannten Arten von Aufenthaltserlaubnissen in der Türkei aufgehalten haben, in den Kreis derjenigen aufgenommen, die von den Beschäftigungs-, finanziellen und Entgeltkriterien befreit sind.
Aktualisierung (Oktober 2026): Ab dem 3. August 2026 wurde auch für Arbeitsstätten der Fertigung, der Geflügelhaltung und des Recyclings (Abfallsammlung, -verwertung und -beseitigung) eine branchenbezogene Regel eingeführt. In diesen Arbeitsstätten sind bis zum 31. Dezember 2027 Anträge für einen Ausländer je fünf beschäftigter türkischer Staatsangehöriger, bezogen auf die Niederlassung, vom Beschäftigungskriterium befreit. Bei Geflügel- und Recyclingbetrieben mit weniger als fünf türkischen Beschäftigten wird bei Anträgen aus dem Inland bis zu zwei Ausländern das Beschäftigungs- und finanzielle Leistungskriterium nicht verlangt; die Zahl der Ausländer darf auch hier die Zahl der türkischen Staatsangehörigen nicht übersteigen.
Finanzielle Leistungsfähigkeit: Kapital, Nettoumsatz oder Export
Bei neu gegründeten Arbeitsstätten muss das eingezahlte Kapital mindestens 500.000 TL betragen. Bei bereits tätigen Arbeitsstätten genügt die Erfüllung eines von drei Maßstäben: mindestens 500.000 TL eingezahltes Kapital, mindestens 8.000.000 TL Nettoumsatz oder mindestens 150.000 US-Dollar Export. Auch wenn das gesetzliche Mindestkapital einer neu gegründeten Limited Şirket 50.000 TL beträgt, liegt die Messlatte für ein Unternehmen, das Ausländer beschäftigen will, deshalb viel höher.
Vor dem 1. Januar 2025 lagen diese Schwellen bei 100.000 TL eingezahltem Kapital, 800.000 TL Bruttoumsatz oder 150.000 US-Dollar Export. Die alten Zahlen kursieren im Internet noch immer; bei der Planung des Antrags müssen Sie die aktuelle Schwelle zugrunde legen. Bei Verlängerungsanträgen wird dagegen das am Tag des Erstantrags geltende finanzielle Kriterium berücksichtigt.
Entgeltkriterium: Vielfache des Mindestlohns
Das dem Ausländer zu zahlende Entgelt darf unter Berücksichtigung des Brutto-Mindestlohns am Antragstag je nach Aufgabe eine Untergrenze nicht unterschreiten:
- Leitende Führungskräfte und Piloten: das 5-Fache des Mindestlohns
- Ingenieure und Architekten: das 4-Fache des Mindestlohns
- Sonstige Führungskräfte: das 3-Fache des Mindestlohns
- Tätigkeiten, die Fachwissen und Meisterschaft erfordern: das 2-Fache des Mindestlohns
- Haushaltsdienste und sonstige Tätigkeiten: Mindestlohnniveau
Es genügt nicht, diese Grenze im Vertrag festzuhalten; dasselbe Entgelt muss sich auch in der Lohnabrechnung und in der SGK-Meldung widerspiegeln.
Voraussetzungen der Arbeitserlaubnis für Ausländer, die Gesellschafter sind
Für einen Ausländer, der Gesellschafter des Unternehmens ist und dort tatsächlich arbeiten wird, gelten zusätzliche Bedingungen. Nach den Bewertungskriterien muss in einer Arbeitsstätte, die dem Bilanzprinzip unterliegt, der Kapitalbetrag des Ausländers mindestens 500.000 TL und seine Beteiligung mindestens 20 % betragen; auch das eingezahlte Kapital des Unternehmens muss mindestens 500.000 TL betragen. Die erste Erlaubnis wird mit einem Vermerk unter der Bedingung der Beschäftigung von mindestens fünf türkischen Staatsangehörigen in der Arbeitsstätte erteilt, und ab dem siebten Monat wird diese Bedingung jeden Monat verlangt.
Ein ausländischer Gesellschafter mit einem Kapitalanteil von 100.000 US-Dollar oder mehr ist von diesen Kapital- und Beschäftigungsbedingungen befreit. Diese Unterscheidung ist für Investoren, die bei der Gründung die Kapitalstruktur festlegen, ein wichtiger Planungspunkt.
Muss jeder ausländische Gesellschafter eine Arbeitserlaubnis erhalten?
Nein. Nach den häufig gestellten Fragen des Ministeriums werden Vorstandsmitglieder von Anonim Şirket, die nicht in der Türkei ansässig sind, und Gesellschafter anderer Unternehmen ohne Geschäftsführereigenschaft im Rahmen der Befreiung von der Arbeitserlaubnis betrachtet. Geschäftsführer, die Gesellschafter einer Limited Şirket sind, Vorstandsmitglieder, die Aktionäre einer Anonim Şirket sind, und die geschäftsführenden Gesellschafter einer Kommanditgesellschaft können dagegen mit einer Arbeitserlaubnis arbeiten.

Antrag auf Arbeitserlaubnis für Ausländer: Unterschied zwischen Inland und Ausland
Der Antrag auf Arbeitserlaubnis für Ausländer läuft je nach Aufenthaltsort des Ausländers auf zwei Wegen. Auf beiden Wegen wird die Arbeitgeberseite im über e-Devlet erreichbaren e-İzin-System abgewickelt, und die Unterlagen werden elektronisch hochgeladen.
Antrag aus dem Inland
Befindet sich der Ausländer in der Türkei und besitzt er am Antragstag eine gültige, für mindestens sechs Monate ausgestellte Aufenthaltserlaubnis, kann der Arbeitgeber den Antrag unmittelbar stellen. Nach der Durchführungsverordnung muss der Ausländer bei Anträgen aus dem Inland innerhalb eines Monats ab Beginn der Erlaubnis mit der Arbeit beginnen.
Antrag aus dem Ausland
Befindet sich der Ausländer im Ausland, beantragt er zuerst bei der türkischen Botschaft oder dem Generalkonsulat des Landes, in dem er sich aufhält, ein Arbeitsvisum und erhält eine Referenznummer. Diese Nummer übermittelt er dem Arbeitgeber, der den Antrag über das System abschließt. Nach der Durchführungsverordnung muss der Arbeitgeber diesen Antrag innerhalb von dreißig Tagen ab dem Antrag auf das Arbeitsvisum über das System bestätigen.
Wird die Erlaubnis genehmigt, reist der Ausländer mit dem Visum in die Türkei ein. Nach den Erläuterungen des Ministeriums muss die Adressregistrierung spätestens innerhalb von 20 Tagen nach der Einreise erfolgen, und mit der Arbeit muss innerhalb eines Monats nach der Einreise und jedenfalls innerhalb von sechs Monaten ab Beginn der Erlaubnis begonnen werden.
Wie lange dauert der Antrag und was ist nach der Genehmigung zu tun?
Nach dem Gesetz werden Anträge mit vollständigen Angaben und Unterlagen innerhalb von dreißig Tagen abgeschlossen. Fehlen Unterlagen, wird die Bewertung aufgeschoben; die Frist zur Ergänzung der Mängel darf, außer bei belegter höherer Gewalt, dreißig Tage nicht überschreiten. Was den Prozess am meisten verlängert, ist deshalb nicht die Auslastung des Ministeriums, sondern fehlende oder falsch hochgeladene Unterlagen.
Auch die Pflichten nach der Genehmigung sind an Fristen gebunden:
- Gebühr und Wertpapierkosten: Werden sie nicht innerhalb von dreißig Tagen ab dem Zustellungsdatum eingezahlt, wird der Antrag abgelehnt; da die Beträge jedes Jahr aktualisiert werden, prüfen Sie den aktuellen Betrag auf der Website des Ministeriums.
- SGK-Anmeldung zur Beschäftigung: Ein ausländischer Beschäftigter wird wie ein türkischer Beschäftigter als Versicherter gemeldet.
- Abmeldung: Beginn und Ende der Beschäftigung werden dem Ministerium innerhalb von 15 Tagen gemeldet. Bei arbeitgebergebundenen Erlaubnissen erfüllt die Anmeldung zur Beschäftigung und Abmeldung bei der SGK diese Pflicht.
Häufige Fehler bei Anträgen auf Arbeitserlaubnis für ausländische Staatsangehörige
Die Fehler, die Anträge auf Arbeitserlaubnis für ausländische Staatsangehörige verzögern, sind in den Akten unserer Mandanten meist dieselben:
- Im Vertrauen auf eine Kurzzeit-Aufenthaltserlaubnis den Beschäftigten arbeiten zu lassen, bevor die Erlaubnis erteilt ist
- Das Handelsregisterblatt zeigt die letzte Kapitaländerung nicht
- Die Diplomübersetzung wird unbeglaubigt hochgeladen, oder bei Ingenieuren wird die Gleichwertigkeitsbescheinigung vergessen
- Das Entgelt im Vertrag liegt unter der Untergrenze der Kriterien
- Das Verhältnis von fünf türkischen Staatsangehörigen wird beim Hinzukommen eines weiteren Ausländers nicht neu berechnet
- Der Reisepass läuft kurz nach dem Antrag ab
Alle diese Fehler lassen sich durch eine Prüfung vor dem Antrag vermeiden. Es geht schneller, bei der Vorbereitung der Unterlagen auch die Beschäftigungs- und Kapitaltabelle des Unternehmens zu aktualisieren, als sich später mit einem Schreiben über „fehlende Unterlagen“ zu befassen.
Arbeitserlaubnis für ausländisches Personal und Beschäftigungskosten
Wir empfehlen, bei der Planung der Arbeitserlaubnis für ausländisches Personal die Bedingungen der Erlaubnis zusammen mit den Beschäftigungskosten zu bedenken. Die für jeden Ausländer erforderlichen fünf türkischen Staatsangehörigen wirken sich unmittelbar auf die Lohnstruktur des Unternehmens aus. Die Beitragslast dieser neuen Beschäftigung kann bei Erfüllung der Bedingungen durch die SGK-Anreize gemildert werden; die Anreizbedingungen sind vor dem Antrag gesondert zu bewerten.
Denken wir beispielsweise an einen Investor, der in der Türkei ein neues Softwareunternehmen gründet und zwei Fachleute aus dem Ausland holen möchte (fiktives Beispiel). Dieser Investor sollte zuerst prüfen, ob er die Ausnahmen für den IT-Sektor nutzen kann, und dann die Untergrenzen für Kapital und Entgelt. Die richtige Reihenfolge erspart es, nach der Gründung des Unternehmens eine Kapitalerhöhung vornehmen zu müssen.
Weitere Beiträge zu Rechtsformen, Niederlassungen und Gründungen mit ausländischen Gesellschaftern in der Türkei finden Sie in der Kategorie Unternehmensgründung in der Türkei . Im Rahmen unserer Leistung
Erarbeiten wir gemeinsam Ihren individuellen Fahrplan
Bei Akal CPA beginnt jeder Prozess mit einer Vorprüfung, die auf die Struktur und die Ziele Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Im Rahmen unserer Leistung Beratung zur Arbeitserlaubnis begleiten wir den Prozess von der Unterlagenprüfung über den e-İzin-Antrag bis zu den SGK-Meldungen nach der Genehmigung gemeinsam. Wenn Sie gemeinsam mit uns einen individuellen Fahrplan für Ihre Akte zur Arbeitserlaubnis eines Ausländers erarbeiten möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Die Beträge und Sätze in diesem Beitrag sind auf dem Stand Oktober 2026.
Dieser Inhalt wurde vom Expertenteam von Akal CPA erstellt. Akal CPA berät seit 1975 in Ankara inländische und ausländische Investoren in den Bereichen Unternehmensgründung, Buchhaltung, Steuern und Lohnabrechnung. Unterlagenliste und Bewertungskriterien wurden auf der Grundlage der aktuellen Texte zusammengestellt, die die Generaldirektion für internationale Arbeitskraft des Ministeriums für Arbeit und Soziale Sicherheit veröffentlicht hat.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information; holen Sie für Ihre eigene Situation eine fachliche Beurteilung ein.
Letzte Aktualisierung: 17.10.2026
Häufig gestellte Fragen
Kann der Ausländer den Antrag auf Arbeitserlaubnis selbst stellen?
Bei der abhängigen Arbeitserlaubnis stellt der Arbeitgeber, der den Ausländer beschäftigen wird, den Antrag. Befindet sich der Ausländer im Ausland, beantragt er zuerst bei der türkischen Auslandsvertretung eine Referenznummer, und der Arbeitgeber schließt den Antrag mit dieser Nummer über das System ab.
Kann ein neu gegründetes Unternehmen Ausländer beschäftigen?
Ja, nach den Kriterien des Ministeriums muss das eingezahlte Kapital der neu gegründeten Arbeitsstätte jedoch mindestens 500.000 TL betragen. Außerdem werden grundsätzlich für jeden Ausländer die Beschäftigung von fünf türkischen Staatsangehörigen und die der Aufgabe entsprechende Entgeltuntergrenze verlangt.
In wie vielen Tagen wird der Antrag auf Arbeitserlaubnis abgeschlossen?
Nach dem Gesetz Nr. 6735 werden Anträge mit vollständigen Angaben und Unterlagen innerhalb von dreißig Tagen abgeschlossen. Werden fehlende Unterlagen angefordert, wird die Frist aufgeschoben, bis die Mängel behoben sind.
Kann für einen Ausländer, der sich mit einem Touristenvisum in der Türkei aufhält, ein Antrag aus dem Inland gestellt werden?
Für einen Antrag aus dem Inland muss der Ausländer am Antragstag eine gültige, für mindestens sechs Monate ausgestellte Aufenthaltserlaubnis besitzen. Für einen Ausländer, der diese Bedingung nicht erfüllt, wird der Antrag über die türkische Auslandsvertretung im Land seines Aufenthalts gestellt.
Muss ein Ausländer mit Arbeitserlaubnis zusätzlich eine Aufenthaltserlaubnis erhalten?
Nein. Nach dem Gesetz über die internationale Arbeitskraft ersetzt eine gültige Arbeitserlaubnis für die Dauer der Erlaubnis die Aufenthaltserlaubnis. Dass der Ausländer nach der Einreise in die Türkei seine Adressregistrierung fristgerecht vornimmt, ist dagegen zusätzlich erforderlich.
Für wie viele Jahre wird die Arbeitserlaubnis erteilt?
Beim Erstantrag wird die Arbeitserlaubnis für höchstens ein Jahr erteilt. Beim selben Arbeitgeber kann bei der ersten Verlängerung eine Dauer von höchstens zwei Jahren, bei weiteren Verlängerungen von höchstens drei Jahren gewährt werden; wechselt der Arbeitgeber, wird der Antrag wie ein Erstantrag behandelt.
