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Verfahren für die Gründung eines Unternehmens
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Türkei
Umfassender rechtlicher Leitfaden für ausländische Investoren und einheimische Unternehmer
Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Türkei: Rechtliche Abläufe und professioneller Leitfaden
Für einheimische und ausländische Investoren, die mit einem soliden Fundament in das Geschäftsleben einsteigen oder ihre bereits bestehenden weltweiten Aktivitäten in den türkischen Markt integrieren wollen Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Türkei, ist eine der strategischsten und am meisten bevorzugten Rechtsformen. Gesellschaften mit beschränkter Haftung (LTD), die Kapitalgesellschaften nach dem türkischen Handelsgesetzbuch (TCC) sind, isolieren Geschäftsrisiken mit ihrer begrenzten Haftungssicherheit, relativ niedrigen Mindestkapitalanforderungen und flexiblen Managementstrukturen. Akal CPA, mit seinem fachkundigen Beratungspersonal in Ankara, verwaltet die Gründungsschritte von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einer professionellen Vision, die vollständig mit der neuesten Gesetzgebung konform, transparent und frei von jeglicher Finanzbürokratie ist.
Rechtlicher Rahmen und Mindestkapitalanforderungen
Gemäß Artikel 573 des türkischen Handelsgesetzbuchs Nr. 6102 und den folgenden Bestimmungen können sich eine oder mehrere natürliche oder juristische Personen als Gründer an der Gründung einer geplanten Gesellschaft mit beschränkter Haftung beteiligen. Gemäß den gesetzlichen Beschränkungen darf die Zahl der Gesellschafter fünfzig nicht überschreiten. In Anbetracht der jüngsten Gesetzesänderungen wurde das für die Eintragung der Gesellschaft erforderliche Mindestkapital auf 50.000 TL festgesetzt. Die Gesellschafter sind verpflichtet, nur die Kapitalanteile zu zahlen, die sie der Gesellschaft zugesagt haben, und können in der Regel nicht mit ihrem Privatvermögen für die Geschäftsschulden der Gesellschaft gegenüber Dritten haftbar gemacht werden. Für die uneinbringlichen Teile der öffentlichen Forderungen des Staates, wie Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, haften die Gesellschafter jedoch mit ihrem Privatvermögen im Verhältnis zu ihren Kapitalanteilen. Diese Rechtslage macht es erforderlich, von Anfang an einen sachverständigen Prüfmechanismus einzurichten.
Unternehmensleitung und Direktorium
Das Entscheidungsgremium von Gesellschaften mit beschränkter Haftung ist die Generalversammlung, und das ausführende und repräsentative Organ ist der Geschäftsführer oder der Vorstand. Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften ist es für Gesellschaften mit beschränkter Haftung gesetzlich vorgeschrieben, mindestens einen der Gesellschafter zum Geschäftsführer zu ernennen, der zur Leitung und Vertretung der Gesellschaft befugt ist. Bei der Abfassung der Satzung der Gesellschaft sollten die Grenzen, die Dauer und die Form der Unterschrift (einzeln oder gemeinsam) der Vertretungsbefugnis genau festgelegt werden. Der kleinste Verfahrensfehler bei der Geschäftsführung kann die Geschäftstätigkeit der Gesellschaft zum Erliegen bringen.
Schritt-für-Schritt-Niederlassungsphasen
Für eine reibungslose und zügige GmbH-Gründung ist es unerlässlich, die rechtlichen Verfahren vor den Behörden ordnungsgemäß und vollständig zu erfüllen:
- Erstellung des Gesellschaftsvertrags über MERSIS: Die Satzung, in der die Unternehmensbezeichnung, der NACE-Tätigkeitscode, die Beteiligungsstruktur, der Kapitalbetrag und der Unternehmensleiter im Einzelnen festgelegt werden, wird über das zentrale Registrierungssystem (MERSIS) erstellt. Die Übereinstimmung des Titels mit den TCC-Normen wird in diesem Stadium geprüft.
- Beglaubigungen und Unterschriftserklärungen: Die über MERSIS eingeholten Unterschriften der Gründer für den Gesellschaftsvertrag werden bei den zuständigen Notariats- oder Handelsregisterdirektionen beglaubigt. Darüber hinaus wird ein Eintragungsantrag (Unterschriftserklärung) für den oder die Geschäftsführer ausgestellt, der/die befugt sein wird/werden, die Gesellschaft zu vertreten und zu verpflichten.
- Anteil der Wettbewerbsbehörde und Banktransaktionen: Der Betrag von vier Promille (%0,04) des Gesamtkapitals wird auf das Konto der Wettbewerbsbehörde eingezahlt. Gemäß den geltenden Vorschriften wurde die Verpflichtung, ein Viertel des Kapitals während der Gründungsphase bei der Bank zu blockieren, abgeschafft, und das gezeichnete Barkapital kann innerhalb von 24 Monaten ab dem Datum der Registrierung eingezahlt werden.
- Verfahren für die Registrierung im Handelsregister: Alle erforderlichen Unterlagen werden bei der Handelskammer in Ankara (oder dem zuständigen regionalen Registeramt) eingereicht und das Registrierungsverfahren wird durchgeführt. Mit der Eintragung wird das Unternehmen zu einer juristischen Person und die Gründungsanzeige wird im türkischen Handelsregisterblatt veröffentlicht.
- Mitteilungen des Finanzamts und der Sozialversicherungsanstalt (SSI): Unmittelbar nach der Registrierung wird das Steuerschild von den Beamten des Finanzamtes durch eine tatsächliche Kontrolle aktiviert. Wenn Personal beschäftigt wird, wird die SSI-Arbeitsplatzerklärung ausgestellt. Alle diese Erklärungen und offiziellen Buchhaltungsprozesse des Unternehmens, allgemeine Buchführungsdienste Sie wird von unserer Abteilung innerhalb der gesetzlichen Fristen erfasst.
Internationales Kapital und ausländische Investoren
Nach dem türkischen Gesetz über ausländische Direktinvestitionen gelten für ausländische natürliche oder juristische Personen, die eine gewerbliche Niederlassung auf dem türkischen Markt gründen, die gleichen Verfahren und Rechte wie für inländische Investoren. Die Partner müssen nicht einmal physisch in die Türkei reisen, denn sie erhalten von ihren Heimatländern apostillierte Vollmachten und notariell beglaubigte Passübersetzungen Firmengründung für Ausländer Transaktionen werden von unseren Experten per Vollmacht durchgeführt und schnell abgeschlossen. Auch für global tätige Unternehmen, die die Kosten für ein physisches Büro nicht tragen wollen, eine Fernverwaltung planen oder nur gezielte Marktforschung betreiben, Virtuelles Büro - Lieferung von juristischen Adressen Mit unserer Lösung wird die amtliche Zustellungsadresspflicht in voller Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften überwunden.
Ihr strategischer Geschäftspartner für Ihre Finanzprozesse
Für eine einwandfreie Einhaltung der Gesetze für ausländische Investoren und der IFRS-Berichtsprozesse wenden Sie sich bitte an die in Ankara ansässige operative Abteilung von Akal CPA.
Vergleich von Gesellschaft mit beschränkter Haftung und Aktiengesellschaft
Die Wahl der richtigen Rechtsform ist der kritischste Punkt vor jedem geschäftlichen Schritt. In der nachstehenden Tabelle können Sie die charakteristischen Unterschiede und die gesetzlichen Haftungsgrenzen der beiden Gesellschaftsformen im Einzelnen prüfen:
| Bestimmendes Merkmal | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LTD) | Gesellschaft mit beschränkter Haftung (A.S.) |
|---|---|---|
| Mindestkapitalgrenze | 50.000 TL | 250.000 TL |
| Anzahl der Gründer/Partner | Mindestens 1, höchstens 50 natürliche oder juristische Personen. | Mindestens 1 natürliche oder juristische Person (keine Obergrenze). |
| Verfahren zur Übertragung von Aktien (Anteilen) | Sie ist recht streng. Der Übertragungsvertrag muss notariell beglaubigt, registriert und im Handelsregister angemeldet werden. | Flexibel. Für die Übertragung genügt die Aushändigung/Beglaubigung von Namens- oder Inhaberaktienzertifikaten. |
| Haftung für öffentliche Forderungen | Gesellschafter; aus öffentlichen Schulden wie Steuern, Sozialversicherung, die nicht vom Unternehmen eingezogen werden können Sie haften mit ihrem Privatvermögen im Verhältnis zu ihren Kapitalanteilen. | Haftung der Aktionäre für öffentliche Schulden mit ihrem Privatvermögen auf keinen Fall (Ausgenommen Mitglieder des Verwaltungsrats). |
| Gelegenheit für ein öffentliches Angebot | Nach dem Gesetz kann sie nicht für den Kapitalmarkt geöffnet werden und ihre Aktien können nicht an der Börse gehandelt werden. | Mit Genehmigung der Kapitalmarktbehörde kann es öffentlich angeboten und am BIST gehandelt werden. |
Finanzielle Berichterstattung nach der Gründung und digitale Integration
Sobald der Registrierungsprozess abgeschlossen ist, hängt die langfristige Nachhaltigkeit des Unternehmens von einem soliden Finanzdatenmanagement nach internationalen Standards ab. Die Digitalisierung von Handelsunternehmen ist eine wichtige Verpflichtung im Rahmen der von der Finanzverwaltung (RA) erweiterten Vorschriften. Um die Kosten Ihres Unternehmens zu senken und die Integration mit offiziellen Institutionen, Anwendungen für Finanzsiegel und technischen Infrastrukturen zu gewährleisten E-Transformation E-Invoice-Dienstleistungen wird von unserem Team akribisch koordiniert. Darüber hinaus werden bei Kapitalstrukturen mit ausländischen Gesellschaftern transparente Konsolidierungstabellen für die im Ausland ansässigen Gesellschafter erstellt, indem sichergestellt wird, dass die Rechnungslegung des Unternehmens nicht nur nach den lokalen Standards des Tax Procedure Law (TPL), sondern auch nach internationalen Normen (IFRS/TFRS) erfolgt. Nachweis der rechtlichen Transparenz bei wachsender Geschäftstätigkeit unabhängige Prüfungsdienstleistungen wird auch den Zuverlässigkeitsindex Ihres Unternehmens maximieren.
Strategische Lösungen in Ankara mit Akal CPA
Dank der einzigartigen bürokratischen Schnelligkeit und der praktischen Lage im Zentrum der Hauptstadt Ankara führt Akal CPA nicht nur einen Registrierungsprozess durch, sondern bietet einen ganzheitlichen Beratungsmechanismus, der die steuerlichen Risiken, denen Ihr Unternehmen in Zukunft ausgesetzt sein könnte, vorhersagt, staatliche Unterstützungen analysiert und Arbeitsgenehmigungsverfahren aus einer Hand löst. Ergreifen Sie mit uns strategische Schritte, um Ihre Ziele mit Rechtsschutz nach globalen Standards zu erreichen und nachhaltige Rentabilität zu erzielen.
Häufig gestellte Fragen
Nach dem geltenden türkischen Handelsgesetzbuch muss zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ein Mindestkapital von 50.000 TL gezeichnet werden. Im Gegensatz zu Aktiengesellschaften sind Gesellschaften mit beschränkter Haftung nicht verpflichtet, einen bestimmten Prozentsatz dieses Kapitals vor der Eintragung auf einem Bankkonto zu blockieren; das gesamte gezeichnete Kapital kann innerhalb der gesetzlichen Frist von 24 Monaten ab dem Datum der Gründung der Gesellschaft eingezahlt werden.
Ja, das ist definitiv möglich. Das Erfordernis von "mindestens zwei Gesellschaftern" im alten Gesetz wurde vollständig abgeschafft, und mit dem aktuellen Gesetz Nr. 6102 ist die Gründung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit einer einzigen natürlichen Person oder einer einzigen juristischen Person als Gesellschafter rechtlich abgesichert.
Damit die Aktienübertragung rechtsgültig und verbindlich ist, muss die Generalversammlung der Übertragung zustimmen, der Aktienübertragungsvertrag von den Parteien in Anwesenheit eines Notars unterzeichnet und beglaubigt werden und anschließend beim zuständigen Handelsregisteramt eingetragen und im türkischen Handelsregisterblatt veröffentlicht werden.
Dieses Verfahren ist im Rahmen des Gesetzes über ausländische Direktinvestitionen völlig legal. Alle Registrierungs-, Finanzamts- und Kammerregistrierungsverfahren können in Ihrem Namen von unserem Expertenteam in Ankara mit einer vom türkischen Konsulat in Ihrem Heimatland oder von den Ländern, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind, erhaltenen apostillierten Vollmacht zur Unternehmensgründung schnell abgeschlossen werden.
Die Gesellschafter haften nicht persönlich für die Geschäftsschulden des Unternehmens gegenüber dem Markt (Lieferanten, Banken, Kredite usw.). Allerdings haften die Gesellschafter mit ihrem Privatvermögen im Verhältnis zu ihren Kapitalanteilen direkt für den Teil der öffentlichen Forderungen des Staates wie Steuer- und Sozialversicherungsprämienschulden, die nicht von der juristischen Person des Unternehmens eingezogen werden können. Dieser kritische Punkt erfordert eine professionelle Prüfung der Transaktionen von Anfang an.
