- Homepage
- Unternehmen
- Unsere Dienstleistungen
- Verfahren für die Gründung eines Unternehmens
- Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung in der Türkei
- Gründung von Aktiengesellschaften in der Türkei
- Firmengründung für Ausländer in der Türkei
- Einrichtung von Zweigstellen und Verbindungsbüros in der Türkei
- Bereitstellung eines virtuellen Büros und einer juristischen Adresse in der Türkei
- Ausländische Firmengründungen für türkische Investoren
- Buchhaltung und Finanzberichterstattung
- Personalwesen & Lohnbuchhaltung
- Verfahren für die Gründung eines Unternehmens
- F.A.Q.
- Wissensdatenbank
- Kontakt
Wir rufen Sie an

Verfahren für die Gründung eines Unternehmens
Einrichtung von Zweigstellen und Verbindungsbüros in der Türkei
Umfassender rechtlicher Leitfaden für ausländische Investoren und einheimische Unternehmer
Gründung einer Niederlassung und eines Verbindungsbüros in der Türkei: Strategischer Markteintritt für globale Unternehmen
Eine der sichersten Strategien, die von internationalen Unternehmen bei der Integration in den dynamischen und wachsenden türkischen Markt bevorzugt wird, ist die Schaffung von Strukturen, die mit dem Hauptsitz verbunden sind, anstatt direkt eine neue Kapitalgesellschaft (LTD/A.Ş.) zu gründen. Die Wahl des richtigen Rechtsmodells spielt eine entscheidende Rolle bei der Erreichung Ihrer Geschäftsziele. An diesem Punkt Einrichtung von Zweigstellen und Verbindungsbüros in der Türkei, Akal CPA bietet zwei unterschiedliche, aber höchst funktionale Rechtsgrundlagen für globale Unternehmen, um den lokalen Markt zu erkennen, Machbarkeitsstudien durchzuführen oder direkte kommerzielle Aktivitäten zu starten. Dank unseres strategischen Standorts im bürokratischen Herzen von Ankara bietet Akal CPA alle Registrierungs- und Genehmigungsverfahren für ausländische Unternehmen vor dem Ministerium für Industrie und Technologie und den Handelsregistern an. mit dem Prinzip des Nullfehlers und wir schließen sie mit höchster Geschwindigkeit ab.
Was ist eine Zweigniederlassung und wo liegen die Grenzen der gewerblichen Tätigkeit?
Eine im Ausland gegründete Muttergesellschaft ist direkt in der Türkei vertreten kaufmännische Tätigkeiten ausüben, Rechnungen ausstellen und Einnahmen erzielen Die rechtlichen Einheiten, die zum Zweck der Organisation einer Zweigniederlassung eröffnet werden, werden “Zweigniederlassungen” genannt. Obwohl die Zweigniederlassungen in ihrer internen Tätigkeit unabhängig zu sein scheinen, sind sie rechtlich und finanziell vollständig von der Muttergesellschaft (Hauptsitz) im Ausland abhängig. Bei der Gründung einer Zweigniederlassung muss der Handelsname der Muttergesellschaft verwendet werden (Beispiel: X Company Turkey Istanbul Branch). Die Gewinne der Niederlassungen in der Türkei unterliegen der Körperschaftssteuer. Um die Auswirkungen der steuerlichen Verpflichtungen der Zweigniederlassung auf den Hauptsitz zu minimieren und von den Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung zu profitieren, bieten unsere Experten an dieser Stelle Steuerberatung und -planung Strategien sind unerlässlich.
Was ist ein Verbindungsbüro und warum wird es bevorzugt?
Die Verbindungsbüros sind für internationale Unternehmen gedacht, die vor dem Eintritt in den türkischen Markt Marktrecherchen durchführen, Lieferanten prüfen, Durchführbarkeitsberichte erstellen und Investitionsmöglichkeiten verfolgen wollen. nichtkommerziell Einheiten. Verbindungsbüros Sie können auf keinen Fall kommerzielle Tätigkeiten ausüben, Rechnungen ausstellen und Einkommen erzielen. Alle Ausgaben und Mitarbeitergehälter müssen durch Devisen (Kapital) gedeckt werden, die von der ausländischen Muttergesellschaft in die Türkei transferiert werden. Die Genehmigung zur Einrichtung von Verbindungsbüros wird direkt vom Ministerium für Industrie und Technologie (Generaldirektion für die Umsetzung von Anreizen und ausländisches Kapital) in Ankara erteilt. Die in Ankara ansässige Akal CPA sorgt dafür, dass die Genehmigungen des Ministeriums innerhalb von Tagen und nicht Monaten erteilt werden.
Bürokratische Schritte in der Gründungsphase
Die Gründung von Zweigstellen und Verbindungsbüros erfordert einen wesentlich intensiveren internationalen Papierkrieg als die Gründung einer lokalen Gesellschaft (LTD/Company). Es ist wichtig, sicherzustellen, dass die Satzung, die Geschäftsunterlagen und die Beschlüsse des Vorstands der Muttergesellschaft Apostilliert in die Türkei gebracht und von vereidigten Übersetzern bestätigt. Die Verfahrensschritte sind in allgemeiner Form wie folgt:
- Vorbereitung und Genehmigung von Dokumenten: Die amtlichen Registerauszüge des Hauptsitzes im Ausland und die Vollmachten der Unternehmensvertreter werden vorbereitet und die apostillierte/konsularische Genehmigung wird eingeholt.
- Erlaubnis des Ministeriums (für Verbindungsbüros): Die vorbereiteten Unterlagen und die Tätigkeitsberichte der Muttergesellschaft werden dem zuständigen Ministerium in Ankara vorgelegt und die Niederlassungsgenehmigung wird beantragt. Zunächst wird eine Genehmigung für maximal 3 Jahre erteilt.
- Registrierung im Handelsregister (für Zweigstellen): Der Beschluss zur Eröffnung einer Zweigniederlassung und die Unterlagen des Hauptsitzes werden beim Handelsregisteramt eingereicht, und die Zweigniederlassung wird offiziell eingetragen und angemeldet. Für Investoren, die einen alternativen Fahrplan suchen Firmengründung für Ausländer Außerdem liegen die Verfahren immer auf dem Tisch.
- Steuer- und Sozialversicherungsunterlagen: Nach der Genehmigung der Einrichtung wird eine potenzielle Steuernummer beim Finanzamt beantragt und eine SSI-Datei für die Mitarbeiter angelegt. Obwohl Verbindungsbüros keine Körperschaftssteuerzahler sind, sind sie verpflichtet, Quellensteuer- und SSI-Erklärungen abzugeben.
Ihr strategischer Geschäftspartner für Ihre Prozesse auf dem türkischen Markt
Für eine einwandfreie Einhaltung der Gesetze für ausländische Investoren und der IFRS-Berichtsprozesse wenden Sie sich bitte an die in Ankara ansässige operative Abteilung von Akal CPA.
Technischer Vergleich der Strukturen von Verbindungsbüros und Zweigstellen
Wenn Sie Ihr Unternehmen aus dem Ausland in die Türkei verlagern, müssen Sie die rechtlichen und finanziellen Grenzen genau kennen, um die Struktur zu wählen, die Ihren Zielen am besten entspricht. Die nachstehende Vergleichstabelle wird Sie bei Ihrer strategischen Entscheidungsfindung unterstützen:
| Kriterium / Spielfilm | Niederlassung (Niederlassung) | Verbindungsbüro |
|---|---|---|
| Kommerzielle Tätigkeit und Rechnung | Sie können sich direkt an kommerziellen Aktivitäten beteiligen, Waren/Dienstleistungen verkaufen und Rechnungen ausstellen. | Sie dürfen auf keinen Fall kommerzielle Tätigkeiten ausüben, keine Rechnungen ausstellen und keine Einnahmen erzielen kann. |
| Körperschaftsteuerpflicht | Auf die in der Türkei erwirtschafteten Gewinne muss sie Körperschafts- und Mehrwertsteuer entrichten. | Körperschaftssteuer- und Mehrwertsteuerpflicht, da kein Gewinn erzielt wird gibt es nicht. |
| Organisation und Zulassungsbehörde | Genehmigung des Ministeriums für Industrie und Technologie nicht erforderlich. Sie ist beim Handelsregisteramt eingetragen. | In Ankara Ministerium für Industrie und Technologie (Generaldirektion für ausländische Investitionen) mit Sondergenehmigung. |
| Steuerlicher Status von Arbeitnehmern | Die normale Einkommensteuer (Quellensteuer) wird von den Gehältern der Mitarbeiter abgezogen. | Werden die Gehälter aus dem Ausland mitgebracht und in ausländischer Währung ausgezahlt, sind die Gehälter der Arbeitnehmer Sie ist vollständig von der Einkommensteuer befreit. |
| Aktivität Dauer | Sie wird eingerichtet und funktioniert auf unbestimmte Zeit. | Maximum des Ministeriums 3 Jahre genehmigt wird. Nach Ablauf der Frist muss eine Verlängerung beantragt oder abgeschlossen werden. |
Besteuerung von Arbeitnehmern und Beschäftigung von ausländischem Personal
Einer der bevorzugten Gründe für Verbindungsbüros bei weltweit tätigen Unternehmen Vorteile der hohen Personalkosten Einkommen. Wenn die Gehälter des in den Verbindungsbüros tätigen Personals in ausländischer Währung gezahlt werden, die von der Muttergesellschaft im Ausland in die Türkei überwiesen wird, sind diese Gehälter nach dem Einkommensteuergesetz Sie ist vollständig von der Einkommensteuer befreit. Auf diese Weise vermeidet das Unternehmen eine hohe Steuerlast, die sich aus dem Bruttolohn ergibt. Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis für ausländisches Fachpersonal, das sowohl in den Niederlassungen als auch in den Verbindungsbüros tätig ist Beratung zur Arbeitserlaubnis Während die korrekte Anwendung der Einkommensteuerbefreiung und die Verfahren zur Abgabe der gesetzlichen Erklärungen problemlos von unseren Mitarbeitern durchgeführt werden Lohnverrechnungsdienstleistungen werden von unseren Experten rechtlich abgesichert.
IFRS-Berichterstattung und finanzielle Integration mit dem Zentrum
Die Jahresabschlüsse von in der Türkei tätigen Zweigniederlassungen müssen nach dem örtlichen Steuerverfahrensgesetz (TPL) erstellt werden. Diese Daten müssen jedoch in die internationalen Rechnungslegungsstandards (IFRS/TFRS) übersetzt werden, um in die globale Bilanz der Muttergesellschaft im Ausland integriert werden zu können (Konsolidierung). Akal CPA bietet nicht nur lokale Buchhaltungsdienstleistungen, sondern auch die Übersetzung Ihrer Finanzdaten in die gleiche Sprache mit dem globalen Zentrum. allgemeine Buchführungsdienste und IFRS-Umstellungsprozesse. Wo nötig, wird sie vorgestellt unabhängige Prüfungsdienstleistungen Mit diesem Programm wird die finanzielle Transparenz Ihrer türkischen Niederlassung den wichtigsten Investoren in einem internationalen Format mitgeteilt.
Akal CPA mit Sitz in Ankara: Ihr Lösungspartner in Sachen Bürokratie
Die Präsenz des Ministeriums für Industrie und Technologie in Ankara, das insbesondere bei der Gründung von Verbindungsbüros als Genehmigungsbehörde fungiert, macht es zwingend erforderlich, mit einem starken Beratungspartner in der Hauptstadt zusammenzuarbeiten. Als Akal CPA minimieren wir die Gründungszeiten, indem wir die Genehmigungsverfahren vor Ort, sofort und proaktiv abwickeln. Mit unseren fachkundigen Mitarbeitern, die die Gesetzesänderungen genau verfolgen, bauen wir den rechtlichen Panzer für ausländisches Kapital in der Türkei auf ein solides Fundament und lösen die Risiken an der Quelle für Ihr nachhaltiges Wachstum.
Häufig gestellte Fragen
Nein, absolut nicht. Verbindungsbüros werden ausschließlich zu dem Zweck eingerichtet, Marktforschung zu betreiben, Investitionsmöglichkeiten zu beobachten und der Muttergesellschaft im Ausland Informationen zu liefern. Es ist ihnen gesetzlich strengstens untersagt, kommerzielle Tätigkeiten auszuüben, Einnahmen zu erzielen und Rechnungen auszustellen. Alle ihre Ausgaben müssen durch Überweisungen des Hauptsitzes im Ausland gedeckt werden.
Obwohl das neue türkische Handelsgesetzbuch keine gesetzliche Mindestkapitalgrenze für die Gründung einer Zweigniederlassung festlegt, wird in der Praxis der Handelsregisterdirektionen erwartet, dass ein vom Kapital der Muttergesellschaft unabhängiges und für die türkische Zweigniederlassung bestimmtes Kapital eingetragen wird, damit die Zweigniederlassung ihre Tätigkeit fortsetzen kann.
Ist auf die Gehälter der Mitarbeiter des Verbindungsbüros Einkommensteuer (Quellensteuer) zu zahlen?
Werden die Gehälter der Mitarbeiter des Verbindungsbüros von der Muttergesellschaft im Ausland durch direkte Überweisung in die Türkei in ausländischer Währung gezahlt, wird auf diese Gehälter nach dem Einkommenssteuergesetz kein Einkommenssteuerabzug (Quellensteuer) vorgenommen. Dies ist einer der größten Kostenvorteile für Verbindungsbüros. Die Sozialversicherungsprämien werden weiterhin wie üblich gezahlt.
Die Eröffnung von Zweigstellen ausländischer Unternehmen in der Türkei wird direkt von den örtlichen Handelsregistern genehmigt und registriert. Für die Einrichtung eines Verbindungsbüros ist jedoch eine offizielle Genehmigung und "Niederlassungserlaubnis" vom Ministerium für Industrie und Technologie, Generaldirektion für die Umsetzung von Anreizen und ausländisches Kapital in Ankara, erforderlich.
Ja, es ist ein Thema. In der Türkei eröffnete Zweigniederlassungen werden als "beschränkt Steuerpflichtige" betrachtet. Daher müssen sie nur die Körperschaftssteuer und die Mehrwertsteuer (MwSt.) nach den Gesetzen der Republik Türkei auf die Gewinne aus ihren kommerziellen Aktivitäten in der Türkei und auf dem türkischen Markt zahlen. Die Steuerplanung im Rahmen von Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung ist von großer Bedeutung.
