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Firmengründung für Ausländer in der Türkei

Verfahren für die Gründung eines Unternehmens

Firmengründung für Ausländer in der Türkei

Umfassender rechtlicher Leitfaden für ausländische Investoren und einheimische Unternehmer

Firmengründung für Ausländer in der Türkei: Globales Kapital und Rechtskonformität

Die Türkei ist aufgrund ihrer geopolitischen Lage, ihrer Anreizsysteme und ihrer dynamischen Marktstruktur nach wie vor ein attraktiver Handelsplatz für globales Kapital. Für Investoren, die in diesen potenziellen Markt mit Rechtssicherheit und soliden Grundlagen einsteigen wollen Firmengründung für Ausländer in der Türkei, ist der strategischste Schritt, bei dem sich die nationale Gesetzgebung und das internationale Recht überschneiden. Dank des Gesetzes Nr. 4875 über ausländische Direktinvestitionen gelten für Unternehmen mit ausländischem Kapital genau die gleichen Rechte und Pflichten wie für inländische Unternehmen. Als Akal CPA, mit unserer operativen Macht im bürokratischen Zentrum von Ankara, alle Registrierungs-, Steuer- und rechtlichen Infrastrukturverfahren für ausländische Investoren Wir arbeiten transparent und schnell nach dem Null-Fehler-Prinzip.

Gesetz über ausländische Direktinvestitionen und Gleichheitsgrundsatz

Das türkische Handelsrecht hat den Grundsatz der “Gleichbehandlung” übernommen, um die globale Integration zu gewährleisten. Im Einklang mit diesem Grundsatz können ausländische natürliche oder juristische Personen in der Türkei ein Unternehmen gründen braucht keinen Partner mit türkischer Staatsangehörigkeit. Ein ausländischer Investor kann die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder einer Aktiengesellschaft beantragen %100 tek pay sahibi und verwalten das Unternehmen allein. Die Gewinnabführung der Investoren, die Ausschüttung von Dividenden und die Rückführung von Liquidationsguthaben sind gesetzlich voll abgesichert. Um die Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung in diesem Prozess richtig zu analysieren Steuerberatung und -planung Abteilung bietet den Investoren einen strategischen Fahrplan.

Unternehmensregistrierung aus der Ferne ohne physische Reise in die Türkei

Um den Zeitaufwand globaler Investoren zu minimieren, können Unternehmensregistrierungsverfahren in der Türkei auch aus der Ferne durchgeführt werden. Der Investor kann eine Bescheinigung von den zuständigen Behörden (oder türkischen Konsulaten) in seinem Heimatland erhalten, ohne in die Türkei reisen zu müssen. Übersetzungen von Vollmachten und Reisepässen mit Apostille und der gesamte Prozess wird von unserem Fachpersonal in Ankara durchgeführt. Der Bedarf an einer juristischen Meldeadresse, die für die Gründung eines Unternehmens obligatorisch ist, wird gedeckt durch Virtuelles Büro - Lieferung von juristischen Adressen Der Dienst wird in voller Übereinstimmung mit den Rechtsvorschriften abgewickelt.

Vor der Niederlassung zu beschaffende Dokumente und Verfahren

Um ein Unternehmen mit einem ausländischen Partner bei den Handelsregisterämtern anzumelden, müssen einige grundlegende Schritte vollständig durchgeführt werden:

  • Erlangung einer potenziellen Steuernummer: Damit ausländische Partner und Beamte im MERSIS-System registriert werden und Bankkonten eröffnen können, müssen sie zunächst eine potenzielle Steueridentifikationsnummer von den Finanzämtern erhalten.
  • Übersetzung und notarielle Beglaubigung: Für ausländische natürliche Personen werden Übersetzungen der Reisepässe, für juristische Personen (ausländische Unternehmen) beglaubigte Kopien des Tätigkeitsnachweises und der Niederlassungsbeschlüsse aus dem Register des betreffenden Landes angefertigt, die mit Apostillen und beglaubigten Übersetzungen versehen sind.
  • Bekanntmachung der Statuten: NACE-Codes, die die kommerziellen Grenzen des Unternehmens und die IFRS-konforme Kapitalstruktur festlegen, werden geplant und die Satzung des Unternehmens wird vorbereitet.

Ihr strategischer Geschäftspartner für Ihre Prozesse auf dem türkischen Markt

Für eine einwandfreie Einhaltung der Gesetze für ausländische Investoren und der IFRS-Berichtsprozesse wenden Sie sich bitte an die in Ankara ansässige operative Abteilung von Akal CPA.

Arbeitsgenehmigung und Aufenthalt in ausländischen Kapitalgesellschaften

Die bloße Tatsache, dass ein ausländischer Investor Aktionär eines Unternehmens in der Türkei ist, berechtigt ihn nicht automatisch zu einer Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis nicht vorsieht. Für ausländische Beamte, die in der gegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung als Geschäftsführer oder in der Aktiengesellschaft als Vorstandsmitglied tätig sein werden, ist es jedoch zwingend erforderlich, eine Arbeitserlaubnis zu erhalten. Dabei muss Ihr Unternehmen bestimmte Kapital- und Beschäftigungskriterien erfüllen (z. B. die Verpflichtung, 5 türkische Staatsbürger zu beschäftigen). Alle rechtlichen und bürokratischen Anträge bei den zuständigen Ministerien, Beratung zur Arbeitserlaubnis führt die Gehalts-, Sozialversicherungs- und Personalabrechnungen für Ihr türkisches und ausländisches Personal sorgfältig durch. Lohnverrechnungsdienstleistungen ist durch unsere Experten gesichert.

Vergleich der Aktionärsstruktur für ausländische Investoren

Die Art der Partnerschaft (reale Person vs. juristische Person/Kapitalgesellschaft), die ausländisches Kapital beim Eintritt in die Türkei bevorzugen wird, unterscheidet sich in Bezug auf die Steuergesetzgebung und die bürokratischen Verfahren. Sie können anhand der nachstehenden Tabelle prüfen, welche Struktur für Ihr Unternehmen besser geeignet ist:

Kriterium / SpielfilmAusländische natürliche Person (Einzelperson) PersonengesellschaftAusländische juristische Person (Unternehmen) Personengesellschaft
NiederlassungsdokumenteLediglich eine Übersetzung des Reisepasses und eine eventuelle Steuernummer sind ausreichend. Das Verfahren ist viel schneller.Ausländische Registereinträge, Tätigkeitsnachweise und Vorstandsbeschlüsse müssen apostilliert werden.
Vorteil der DoppelbesteuerungHier kommen individuelle Steuerabkommen ins Spiel. Die Quellensteuersätze für Dividenden werden nach dem persönlichen Status bemessen.Dank internationaler Steuerabkommen können konzerninterne Steuerbefreiungen für den Transfer von Gewinnen an die Muttergesellschaft (im Ausland) angewendet werden.
Vertretung von UnternehmenDie Person handelt direkt in eigenem Namen und leitet das Unternehmen.Die Muttergesellschaft muss einen gesetzlichen Vertreter (natürliche Person) ernennen, der die niedergelassene Gesellschaft in der Türkei vertritt.
IFRS und KonsolidierungDa es sich um eine Personengesellschaft handelt, wird die Meldung nach dem lokalen Steuerverfahrensgesetz (Tax Procedure Law - TPL) im Allgemeinen als ausreichend angesehen.Da er mit dem Abschluss der Muttergesellschaft kombiniert werden sollte (Konsolidierung) Die Berichterstattung nach IFRS-Standards ist obligatorisch.

Internationale Rechnungslegung (IFRS) und Unternehmensreputation

Das größte Bedürfnis ausländischer Investoren nach der Gründung eines Unternehmens ist die Berichterstattung über Finanzdaten in einer Sprache, die ihre Zentrale (oder globale Investoren) verstehen kann, und in internationalen Standards. Bewertungsunterschiede zwischen den lokalen Rechnungslegungsstandards in der Türkei und den IFRS haben direkte Auswirkungen auf die Rentabilität des Unternehmens. In dieser Hinsicht ist die Bewertung von Handelsgeschäften allgemeine Buchführungsdienste damit Ihre Abschlüsse von unabhängigen Stellen geprüft werden können und im Rahmen der unabhängige Prüfungsdienstleistungen wir anbieten. Darüber hinaus wird Ihr Integrationsprozess mit den Anforderungen der Finanzverwaltung für elektronische Dokumente von unserem technischen Team durchgeführt. E-Transformation E-Invoice-Dienstleistungen sicher zur Verfügung gestellt wird.

Akal CPA: Operationskraft aus Ankara

Für ausländische Investoren, die auf dem türkischen Markt Fuß fassen wollen, mag die Bürokratie ein schwer zu überwindendes Hindernis darstellen. Akal CPA mit Sitz im Zentrum der Hauptstadt Ankara beseitigt diese Hürden jedoch vollständig mit seiner großen operativen Erfahrung in öffentlichen Einrichtungen, Ministerien und Standesämtern. Von der Unternehmensgründung bis zu konzerninternen Verrechnungspreisanalysen (VerrechnungspreiseWir sind bereit, Ihr rechtlicher Betreuer zu sein, der mit einer globalen Vision in all Ihren finanziellen und rechtlichen Prozessen handelt.

Häufig gestellte Fragen

Hayır, kesinlikle böyle bir zorunluluk yoktur. Doğrudan Yabancı Yatırımlar Kanunu'nun eşitlik ilkesi gereği, yabancı yatırımcılar kurulacak olan Limited veya Anonim şirketin %100 hissesine tek başlarına sahip olabilir ve şirketi Türk ortağa ihtiyaç duymadan tamamen kendi başlarına yönetebilirler.

Ja, Unternehmensgründungen sind möglich, ohne in die Türkei zu reisen. Alle Gründungs-, Steuer- und Registrierungsverfahren werden in Ihrem Namen von unserem Expertenteam mit apostillierten Vollmachten und Passgenehmigungen des türkischen Konsulats in Ihrem Land oder von Notaren der Länder, die dem Haager Abkommen beigetreten sind, durchgeführt.

Sie können bei türkischen Banken ein Geschäftskonto eröffnen, sobald Ihr Unternehmen rechtmäßig eingetragen und legalisiert ist und die Steuerbescheinigung des Unternehmens genehmigt wurde. Im Einklang mit den internationalen Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäsche (AML) können die Banken jedoch die physische Anwesenheit des Unternehmensvertreters (Geschäftsführer/Vorstandsmitglied) in der Bankfiliale während der Kontoeröffnung verlangen.

Allein die Tatsache, dass Sie Gesellschafter (Aktionär) eines Unternehmens sind, berechtigt Sie nicht automatisch zum Erhalt einer Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis. Wenn Sie sich jedoch selbst zum "Unternehmensleiter" oder "Vorstandsmitglied" in dem von Ihnen gegründeten Unternehmen ernennen, kann in Ihrem Namen eine Arbeitserlaubnis erteilt werden, wenn Sie bestimmte gesetzliche Kriterien erfüllen, wie z. B. dass das Unternehmen ein eingezahltes Mindestkapital von 100.000 TL hat und mindestens fünf türkische Staatsbürger beschäftigt.

Ausländische reale oder juristische Personen, die keinen offiziellen Wohnsitz oder keine türkische ID-Nummer in der Türkei haben, müssen bei den türkischen Steuerbehörden eine vorläufige Identifikationsnummer beantragen, um in das Handelsregister eingetragen zu werden, um in die Satzung aufgenommen zu werden und um Bankgeschäfte für die Kapitalblockierung zu tätigen. Diese Nummer wird als "potenzielle Steuernummer" bezeichnet und ist der erste Schritt in der Gründungsphase.

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