Der Körperschaftsteuersatz (kurumlar vergisi) beträgt im Jahr 2026 grundsätzlich 25 %; Banken, Versicherungsunternehmen und einige Finanzinstitute zahlen dagegen 30 %. Der Körperschaftsteuersatz ist der in Artikel 32 des Körperschaftsteuergesetzes Nr. 5520 (KVK) festgelegte Prozentsatz, der auf den steuerlichen Nettogewinn der Gesellschaft angewendet wird. Nicht jede Gesellschaft unterliegt jedoch einem dieser beiden Sätze. Bei Exportgewinnen, Produktion mit Industrieregisterbescheinigung, erstem Börsengang und Investitionsanreizbescheinigung sinkt der Satz um einige Punkte, manchmal um mehr als die Hälfte.
In diesem Beitrag erläutern wir, welcher Satz im Rechnungszeitraum 2026 auf welchen Gewinn anzuwenden ist, welche fünf Ermäßigungsfälle das Gesetz kennt und wie die Ermäßigungen zusammen berechnet werden. Wenn Sie wissen möchten, wer der Körperschaftsteuer unterliegt und wie die Bemessungsgrundlage ermittelt wird, empfehlen wir Ihnen, zunächst Was ist Körperschaftsteuer (kurumlar vergisi) zu lesen.
Zusammenfassung
Wichtigste Punkte
- Der Körperschaftsteuersatz beträgt für Gewinne des Rechnungszeitraums 2026 allgemein 25 %, für Banken und die im Gesetz aufgezählten Finanzinstitute 30 %.
- Auf den ausschließlich aus Exporten erzielten Gewinn exportierender Körperschaften wird der Satz um 5 Punkte ermäßigt angewendet, also beim Regelsatz mit 20 %.
- Auf den Produktionsgewinn von Körperschaften mit Industrieregisterbescheinigung, die tatsächlich produzieren, wird der Satz im Zeitraum 2026 um 1 Punkt ermäßigt angewendet; das Gesetz Nr. 7582 hat diesen Satz für 2027 und danach auf 12,5 % gesenkt.
- Körperschaften, deren Anteile erstmals an der Borsa İstanbul mit mindestens 20 % öffentlich angeboten werden, können fünf Rechnungszeiträume lang eine Ermäßigung um 2 Punkte in Anspruch nehmen.
- Auch bei Anwendung ermäßigter Sätze kann die berechnete Steuer wegen der inländischen Mindestkörperschaftsteuer-Regel grundsätzlich nicht unter 10 % des Gewinns vor Ermäßigungen und Befreiungen fallen.
Wie hoch ist der Körperschaftsteuersatz im Jahr 2026?
Der auf die im Jahr 2026 erzielten Körperschaftsgewinne anzuwendende Regelsatz beträgt 25 %. Dies ist der Satz, den eine Gesellschaft, die das Kalenderjahr als Rechnungszeitraum verwendet, bei der Anmeldung ihres Gewinns 2026 im April 2027 anwendet. Für einige Institute im Bank- und Finanzsektor beträgt der Satz 30 %.
Nach dem Leitfaden „Satzanwendungen bei der Körperschaftsteuer“ der Einkommensteuerverwaltung (Gelir İdaresi Başkanlığı, GİB) vom März 2026 wird die Körperschaftsteuer grundsätzlich mit 25 % erhoben, einige Körperschaften zahlen 30 %. Den vollständigen Leitfaden erreichen Sie über den Leitfaden der Einkommensteuerverwaltung zu den Körperschaftsteuersätzen (gib.gov.tr) ; er erläutert jeden der ermäßigten Sätze mit Berechnungsbeispielen.
Die folgende Tabelle fasst die Sätze für den Rechnungszeitraum 2026 und ihre Rechtsgrundlagen an einer Stelle zusammen. Die Sätze sind ausgehend vom Regelsatz (25 %) dargestellt.
| Gewinn- oder Körperschaftsart | Satz im Zeitraum 2026 | Gesetzliche Grundlage | Wesentliche Voraussetzung |
|---|---|---|---|
| Regelsatz | %25 | KVK Art. 32/1 | Alle Körperschaften, soweit nichts anderes vorgesehen ist |
| Banken, Finanz- und Versicherungsinstitute | %30 | KVK Art. 32/1 | Im Gesetz aufgezählte Körperschaft sein |
| Aus Exporten erzielter Gewinn | 20 % (5 Punkte Ermäßigung) | KVK Art. 32/7 | Ausschließlich Exportgewinn |
| Produktionsgewinn mit Industrieregisterbescheinigung | 24 % (1 Punkt Ermäßigung) | KVK Art. 32/8 | Industrieregisterbescheinigung und tatsächliche Produktion |
| Erster Börsengang | 23 % (2 Punkte Ermäßigung) | KVK Art. 32/6 | Erstmaliger Börsengang an der Borsa İstanbul mit mindestens 20 % |
| Gewinn aus Investitionen mit Anreizbescheinigung | 60 % ermäßigt (beim Regelsatz 10 %) | KVK Art. 32/A | Anreizbescheinigung, die am 24.07.2025 oder danach erteilt wurde |
| Produktionsgewinn bei KMU-Fusion | Ermächtigung zu einer Ermäßigung von bis zu 75 % | KVK Art. 32/5 | Beschluss des Staatspräsidenten und KMU-Voraussetzungen |
Auf welche Gesellschaften wird der Satz von 30 % angewendet?
Der Satz von 30 % gilt für die im Gesetz einzeln aufgezählten Finanz- und Versicherungsinstitute. Zu dieser Gruppe gehören Banken, Leasing-, Factoring-, Finanzierungs- und Spargesellschaften, Institute für elektronisches Geld und Zahlungsdienste, zugelassene Devisenhändler, Vermögensverwaltungsgesellschaften, Kapitalmarktinstitute, Versicherungs- und Rückversicherungsgesellschaften sowie Rentenversicherungsgesellschaften.
Mit dem Gesetz Nr. 7524 wurden dieser Liste zwei weitere Gruppen hinzugefügt. Für Gewinne der Zeiträume 2025 und danach zahlen auch Gesellschaften, die Vertragspartei bei Projekten nach dem Modell Bauen-Betreiben-Übertragen (Build-Operate-Transfer) oder bei öffentlich-privaten Kooperationsprojekten im Gesundheitsbereich sind, 30 %. Fällt eine Beteiligung, die eine ausländische Finanzgruppe in der Türkei gründen will, unter diese Liste, muss die Steuerberechnung im Geschäftsplan mit 30 % statt 25 % erfolgen.
Gibt es beim Körperschaftsteuersatz einen Unterschied zwischen 2025 und 2026?
Beim Regelsatz und beim Satz von 30 % gibt es keinen Unterschied; der Körperschaftsteuersatz wurde auch im Zeitraum 2025 mit 25 % und 30 % angewendet. Zuletzt waren die Sätze durch das Gesetz Nr. 7456 von 20 % auf 25 % und von 25 % auf 30 % angehoben worden. Anmeldung und Zahlung für den Rechnungszeitraum 2025 erfolgten für Gesellschaften mit Kalenderjahr zwischen dem 1. und 30. April 2026.
Der eigentliche Unterschied zwischen den beiden Zeiträumen zeigte sich bei den Investitionsanreizen. Der durch das Gesetz Nr. 7555 geänderte Artikel 32/A setzte die Ermäßigung bei Anreizbescheinigungen, die ab dem 24. Juli 2025 erteilt werden, auf 60 % fest und begrenzte sie auf zehn Rechnungszeiträume. Ein erheblicher Teil der Investitionen, die 2026 erstmals in Betrieb gehen, wird diesen neuen Regeln unterliegen.
Die 5 Ermäßigungsfälle im Gesetz
Für bestimmte Gewinne senkt das Gesetz den Satz unter den Regelsatz. Die Einkommensteuerverwaltung (GİB) fasst diese unter zwei Überschriften zusammen: „ermäßigte Satzanwendungen“ und „ermäßigte Körperschaftsteuer“. Zur besseren Lesbarkeit führen wir sie als fünf Fälle auf.
Ermäßigungsbeträge im Zeitraum 2026
Quelle: Körperschaftsteuergesetz Nr. 5520, Satzleitfaden der Einkommensteuerverwaltung (GİB) vom März 2026
1. Körperschaftsteuerermäßigung für Exporte: 5 Punkte
Auf den ausschließlich aus Exporten erzielten Gewinn exportierender Körperschaften wird der Körperschaftsteuersatz um 5 Punkte ermäßigt angewendet. Für eine Gesellschaft, die dem Regelsatz unterliegt, bedeutet das, dass der Exportgewinn mit 20 % besteuert wird. Die Ermäßigung begann 2022 mit 1 Punkt; mit dem Gesetz Nr. 7456 wurde sie für Gewinne der Zeiträume 2023 und danach auf 5 Punkte erhöht.
Auch Hersteller und Lieferanten, die über Verträge zum vermittelten Export mit Außenhandels-Kapitalgesellschaften oder sektoralen Außenhandelsgesellschaften exportieren, können diese Ermäßigung nutzen. Zu beachten ist: Die Ermäßigung gilt nicht für den gesamten Gewinn der Gesellschaft, sondern nur für den auf den Export entfallenden Gewinn. Dieser Gewinn wird gesondert nach der vom Gesetz zugelassenen Zuordnungsmethode berechnet.
2. Produktionsgewinn mit Industrieregisterbescheinigung: 1 Punkt
Auf den ausschließlich aus Produktion erzielten Gewinn von Körperschaften, die eine Industrieregisterbescheinigung (sanayi sicil belgesi) besitzen und tatsächlich produzieren, wird der Satz im Zeitraum 2026 um 1 Punkt ermäßigt angewendet, also mit 24 %. Beide Voraussetzungen werden gemeinsam verlangt. Eine Körperschaft, die eine Bescheinigung besitzt, aber nicht produziert, oder die produziert, aber keine Bescheinigung besitzt, kann diese Ermäßigung nicht nutzen.
Nach Auffassung der Einkommensteuerverwaltung (GİB) kann auch die im Rahmen der Industrieregisterbescheinigung im Bereich Software und Informationstechnik erfolgende Produktion von dieser Ermäßigung profitieren. Wird die hergestellte Ware exportiert, wird auf den auf den Export entfallenden Gewinn nur die Ermäßigung um 5 Punkte angewendet; auf denselben Gewinn werden nicht zusätzlich weitere 1 Punkt abgezogen.
Aktualisierung (Oktober 2026): Das im Amtsblatt (Resmî Gazete) vom 4. Juni 2026 veröffentlichte Gesetz Nr. 7582 hat den achten Absatz des Artikels 32 geändert. Danach wird auf die Produktionsgewinne von Körperschaften mit Industrieregisterbescheinigung, die tatsächlich produzieren, sowie auf Gewinne aus landwirtschaftlicher Produktion die Körperschaftsteuer mit 12,5 % angewendet. Nach der Inkrafttretensbestimmung des Gesetzes gilt dieser Satz für Gewinne der Zeiträume 2027 und danach; für den Gewinn 2026 bleibt die Ermäßigung um 1 Punkt gültig. Den Wortlaut der Änderung können Sie über das Gesetz Nr. 7582 (Amtsblatt) abrufen.
3. Erster Börsengang: 2 Punkte, fünf Rechnungszeiträume
Körperschaften, deren Anteile mit mindestens 20 % öffentlich angeboten werden, um erstmals am Aktienmarkt der Borsa İstanbul gehandelt zu werden, wenden ab dem Zeitraum des Börsengangs fünf Rechnungszeiträume lang einen um 2 Punkte ermäßigten Satz an. Beim Regelsatz bedeutet das 23 %. Banken, Versicherungsunternehmen und die übrigen im Gesetz aufgezählten Finanzinstitute sind von dieser Ermäßigung ausgenommen.
Die Voraussetzung von 20 % muss beim ersten Börsengang erfüllt sein. Eine Gesellschaft, die im ersten Angebot 15 % und im zweiten 17 % öffentlich anbietet, kann die Ermäßigung nicht nutzen, auch wenn sie insgesamt über 20 % liegt. Geht die Voraussetzung des Anteilssatzes innerhalb der fünf Zeiträume verloren, wird die zu wenig gezahlte Steuer ohne Strafe, aber mit Verzugszinsen zurückgefordert.
4. Investition mit Anreizbescheinigung: ermäßigte Körperschaftsteuer
Auf den Gewinn aus Investitionen im Rahmen einer vom Ministerium für Industrie und Technologie ausgestellten Investitionsanreizbescheinigung wird nach Artikel 32/A eine ermäßigte Körperschaftsteuer angewendet. Bei Bescheinigungen, die am 24. Juli 2025 oder danach erteilt wurden, wird der Satz um 60 % ermäßigt angewendet; für eine Gesellschaft, die dem Regelsatz unterliegt, bedeutet das einen Satz von etwa 10 %. Die Ermäßigung dauert bis zum Erreichen des Investitionsbeitragsbetrags, höchstens jedoch zehn Rechnungszeiträume einschließlich des Zeitraums der ersten Inanspruchnahme.
Im neuen System gibt es zwei weitere Einschränkungen. Ein nicht genutzter Investitionsbeitragsbetrag kann trotz vorhandenen Gewinns nicht auf spätere Zeiträume übertragen werden. Die Ermäßigung auf Gewinne aus den übrigen Tätigkeiten der Gesellschaft ist auf vier Rechnungszeiträume begrenzt.
Für Bescheinigungen, für die der Antrag vor dem 16. Juni 2025 gestellt wurde oder die vor dem 24. Juli 2025 erteilt wurden, gelten weiterhin die alten Bestimmungen. Finanz- und Versicherungsinstitute sowie Arbeitsgemeinschaften können diese Regelung nicht nutzen.
5. Produktionsgewinn bei KMU-Fusionen
Fusionieren kleine und mittlere Unternehmen mit Industrieregisterbescheinigung, die tatsächlich produzieren, in Übereinstimmung mit den Voraussetzungen des Gesetzes, kann der Staatspräsident den auf den Produktionsgewinn dieser Körperschaften anzuwendenden Satz um bis zu 75 % senken. Die Ermäßigung umfasst drei Rechnungszeiträume einschließlich des Zeitraums, in dem die Fusion erfolgt ist. Für die KMU-Definition muss die jährliche Beschäftigtenzahl unter 250 liegen und entweder der Nettoumsatz oder die Bilanzsumme darf 1 Milliarde TL nicht übersteigen.
Diese Ermäßigung greift nicht von selbst; den Satz bestimmt der Staatspräsident, und er kann ihn nach Sektor, Region oder Technologieniveau differenzieren. Ein produzierendes Unternehmen, das eine Fusion plant, sollte vor dem Vorgang den geltenden Beschluss und die KMU-Kriterien anhand der Abschlüsse des Vorzeitraums prüfen.
Bestimmen wir gemeinsam den für Ihre Gesellschaft geltenden Satz
Um zu sehen, für welche der Ermäßigungen für Export, Produktion, Börsengang und Anreizbescheinigung Sie die Voraussetzungen erfüllen, können Sie mit unserem Expertenteam eine Vorabprüfung durchführen.
Wie werden die Ermäßigungen bei derselben Gesellschaft zusammen angewendet?
Eine Gesellschaft kann im selben Jahr sowohl exportieren als auch an die Börse gehen oder neben einer Investition mit Anreizbescheinigung Produktionsgewinne erzielen. Für diesen Fall sieht das Gesetz eine Reihenfolge vor: Die Export- und Produktionsermäßigungen werden auf den Satz angewendet, der nach Anwendung der übrigen Ermäßigungen in Artikel 32 verbleibt. Bei einem Exporteur, der erstmals an die Börse geht, werden beispielsweise zuerst 2 Punkte abgezogen, danach für den Exportgewinn weitere 5 Punkte.
Die folgende Berechnung ist vollständig fiktiv und gehört keiner realen Gesellschaft. Nehmen wir an, die Körperschaftsteuer-Bemessungsgrundlage 2026 einer Handelsgesellschaft ohne Industrieregisterbescheinigung, die exportiert und nicht börsennotiert ist, betrage 2.000.000 TL und die nach der Zuordnung auf den Export entfallende Bemessungsgrundlage 800.000 TL.
| Teil der Bemessungsgrundlage | Betrag (TL) | Angewendeter Satz | Berechnete Steuer (TL) |
|---|---|---|---|
| Auf den Export entfallende Bemessungsgrundlage | 800.000 | 20 % (um 5 Punkte ermäßigt) | 160.000 |
| Bemessungsgrundlage der übrigen Tätigkeiten | 1.200.000 | 25 % (Regelsatz) | 300.000 |
| Gesamt | 2.000.000 | 460.000 | |
| Vergleich: Regelsatz auf die gesamte Bemessungsgrundlage | 2.000.000 | %25 | 500.000 |
Im Beispiel senkt die Exportermäßigung die Steuer um 40.000 TL. In der tatsächlichen Berechnung verändern die Zuordnungsformel, befreite Gewinne und Vorjahresverluste das Ergebnis. Deshalb ist es unerlässlich, Umsatz, Kosten und Aufwendungen des ermäßigt besteuerten Gewinns auf getrennten Konten zu verfolgen, um bei einer Prüfung eine vertretbare Berechnung vorlegen zu können.

Begrenzt die Mindestkörperschaftsteuer die ermäßigten Sätze?
Sie kann sie begrenzen. Nach Artikel 32/C des Gesetzes Nr. 5520 darf die unter Berücksichtigung der Artikel 32 und 32/A berechnete Steuer nicht weniger als 10 % des Körperschaftsgewinns vor Abzug von Ermäßigungen und Befreiungen betragen. Diese Regel gilt für Gewinne der Zeiträume 2025 und danach.
Nach dem Leitfaden der Einkommensteuerverwaltung (GİB) können Steuern, die wegen der Ermäßigungen für Export, Produktion, Börsengang und Artikel 32/A nicht erhoben werden, von der Mindeststeuer abgezogen werden. Die ermäßigten Sätze gehen bei der Berechnung der Mindeststeuer also nicht vollständig verloren. Dennoch sollte bei Gesellschaften mit hohen Befreiungen die Mindeststeuerprüfung in jedem Zeitraum der vorläufigen Steuer (geçici vergi) erfolgen; erstmals aufgenommene Körperschaften sind in den ersten drei Rechnungszeiträumen von dieser Regel ausgenommen.
Mit welchem Satz wird die vorläufige Steuer gezahlt?
Körperschaftsteuerpflichtige zahlen die vorläufige Steuer (geçici vergi) mit dem Körperschaftsteuersatz des laufenden Zeitraums. Eine Gesellschaft, die 2026 dem Regelsatz unterliegt, berechnet die vorläufige Steuer also mit 25 % auf die Quartalsgewinne. Der Staatspräsident ist ermächtigt, diesen Satz um bis zu 5 Punkte zu senken.
Ermäßigte Sätze können auch in den Zeiträumen der vorläufigen Steuer berücksichtigt werden. So kann beispielsweise ab dem Zeitraum der vorläufigen Steuer, in dem die Börsengangsvoraussetzung erfüllt ist, der ermäßigte Satz genutzt werden; für in früheren Zeiträumen mit dem Regelsatz berechnete vorläufige Steuern kann jedoch keine Korrektur erfolgen.
Häufige Satzfehler aus der Praxis
Bei den Jahresabschlussprüfungen mit unseren Mandanten entstehen die meisten satzbezogenen Fehler dadurch, dass die Voraussetzungen unvollständig gelesen werden. Am häufigsten begegnen uns folgende:
- Eine Gesellschaft, die in Lohnfertigung produzieren lässt oder keine Industrieregisterbescheinigung hat, wendet die Produktionsermäßigung um 1 Punkt an.
- Eine Gesellschaft, die selbst hergestellte Ware exportiert, zieht für denselben Gewinn sowohl 5 Punkte als auch 1 Punkt ab.
- Den Exportsatz von 20 % ohne Zuordnung auf die gesamte Bemessungsgrundlage der Gesellschaft anwenden.
- Den Satz von 12,5 % aus dem Gesetz Nr. 7582 auf den Gewinn 2026 anwenden; dieser Satz gilt für 2027 und danach.
Körperschaftsteuerermäßigung und KDV-Befreiung werden häufig verwechselt. Die KDV-Befreiung bei Exportlieferungen und das Erstattungsrecht sind ein eigenes Regime; sie sind nicht an dieselben Voraussetzungen geknüpft wie die Ermäßigung um 5 Punkte bei der Körperschaftsteuer. Die KDV-Seite haben wir im Beitrag Was ist KDV erläutert.
Die Wahl des richtigen Satzes ist eine Planungsaufgabe
Welche Ermäßigung für Sie gilt, hängt von der Tätigkeitsstruktur, den Dokumenten und der Buchführungsordnung der Gesellschaft ab. Wir bei Akal CPA betrachten ermäßigte Sätze nicht als ein Privileg, an das man sich am Jahresende erinnert, sondern als ein Compliance-Thema, das ab dem Zeitraum der vorläufigen Steuer verfolgt wird. Steuerberatung und -planung Dienstleistung prüfen wir vorab, ob Anreizbescheinigung, Industrieregisterbescheinigung und Exportbelege die Satzvoraussetzungen erfüllen.
Weitere Themen rund um Anmeldung und Sätze in diesem Bereich können Sie über unsere Kategorie Steuerrecht verfolgen.
Erarbeiten wir gemeinsam Ihren individuellen Fahrplan
Bei Akal CPA beginnt jeder Prozess mit einer Vorabprüfung, die auf die Struktur und die Ziele Ihres Unternehmens zugeschnitten ist. Wenn Sie gemeinsam mit uns einen individuellen Fahrplan für den auf Ihre Gesellschaft anzuwendenden Körperschaftsteuersatz und die Ermäßigungen erarbeiten möchten, nehmen Sie Kontakt mit uns auf.
Die Beträge und Sätze in diesem Beitrag sind auf dem Stand Oktober 2026.
Dieser Inhalt wurde vom Expertenteam von Akal CPA erstellt. Akal CPA berät seit 1975 in Ankara in- und ausländische Investoren bei Unternehmensgründung, Buchhaltung, Steuern und Lohnabrechnung. Die Satzangaben wurden auf Grundlage des aktuellen Textes des Gesetzes Nr. 5520, des Gesetzes Nr. 7582 und des Satzleitfadens der Einkommensteuerverwaltung (GİB) vom März 2026 zusammengestellt.
Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information; holen Sie für Ihre eigene Situation eine fachliche Beurteilung ein.
Letzte Aktualisierung: 17.10.2026
Häufig gestellte Fragen
Unterscheidet sich der Körperschaftsteuersatz von Limited- und Aktiengesellschaft?
Nein. Limited- und Aktiengesellschaft unterliegen demselben Regelsatz, für 2026 also 25 %. Den Satz bestimmen nicht die Gesellschaftsform, sondern der Tätigkeitsbereich und die Art des Gewinns; eine Aktiengesellschaft zahlt beispielsweise 30 %, wenn sie eine Bank ist, und 20 % auf den Exportgewinn, wenn sie Exporteur ist.
Gilt für Gesellschaften mit ausländischem Kapital ein anderer Körperschaftsteuersatz?
Nein. Eine in der Türkei gegründete Gesellschaft mit ausländischem Kapital unterliegt denselben Sätzen und denselben Ermäßigungen wie eine inländische Gesellschaft. Erfüllt sie die Voraussetzungen für Export, Produktion oder Anreizbescheinigung, nutzt sie die ermäßigten Sätze ebenso wie inländische Gesellschaften.
Gilt der Satz von 12,5 % für Gewinne 2026?
Nach der Inkrafttretensbestimmung des Gesetzes Nr. 7582 gilt der Satz von 12,5 % für Produktionsgewinne, die in den Besteuerungszeiträumen 2027 und danach erzielt werden. Für den Gewinn 2026 gilt für die Produktion mit Industrieregisterbescheinigung die Ermäßigung um 1 Punkt. Bei Körperschaften mit besonderem Rechnungszeitraum ist der im Kalenderjahr 2027 beginnende Zeitraum maßgeblich.
Kann eine Gesellschaft, die Dienstleistungen exportiert, die Ermäßigung um 5 Punkte nutzen?
Ja. Nach dem Satzleitfaden der Einkommensteuerverwaltung (GİB) kann die Ermäßigung um 5 Punkte ebenso auf Gewinne aus dem Export von Dienstleistungen wie aus dem Warenexport angewendet werden. Dienstleistungsexport bezeichnet eine für einen Kunden im Ausland erbrachte Dienstleistung, die im Ausland genutzt wird. Dass die Dienstleistung dieser Definition entspricht, muss mit Rechnung, Vertrag und Nachweisen zum Ort der Nutzung belegt werden können.
Wie wird der ermäßigte Satz in der Anmeldung ausgewiesen?
Die dem ermäßigten Satz unterliegende Bemessungsgrundlage wird in den Körperschaftsteuer- und Vorauszahlungsanmeldungen (geçici vergi) in den entsprechenden Abschnitten getrennt von der dem Regelsatz unterliegenden Bemessungsgrundlage ausgewiesen. Dafür müssen Umsatz, Kosten und Aufwendungen des ermäßigt besteuerten Gewinns in den Büchern getrennt verfolgt werden. Die Einzelheiten können sich je nach Anmeldeformular und den Mitteilungen des Jahres ändern.
Kann eine Gesellschaft mit Verlust den ermäßigten Satz nutzen?
Der Satz nützt nur, wenn es eine steuerpflichtige Bemessungsgrundlage gibt. Bleibt nach Verrechnung der Vorjahresverluste keine Bemessungsgrundlage übrig, bleibt auch kein Gewinn, auf den der ermäßigte Satz angewendet werden könnte. Bei Investitionen mit Anreizbescheinigung kann im neuen System ein nicht genutzter Investitionsbeitragsbetrag trotz vorhandenen Gewinns nicht auf spätere Zeiträume übertragen werden.
