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Leistungen zur MwSt.-Erstattung

Buchhaltung & Finanzberichterstattung

Leistungen zur MwSt.-Erstattung

Umfassender rechtlicher Leitfaden für ausländische Investoren und einheimische Unternehmer

Leistungen zur MwSt.-Erstattung: Gewinnen Sie die Finanzkraft Ihres Unternehmens zurück

Für Exporteure, die ihre Geschäftstätigkeit auf internationale Märkte ausweiten, für Unternehmen mit Umsätzen zu ermäßigten Steuersätzen und für Großinvestoren gehören Forderungen aus der Mehrwertsteuer (MwSt.) zu den kritischsten Bilanzposten, die den Cashflow des Unternehmens beeinflussen. Die Leistungen zur MwSt.-Erstattung, die angeboten werden, um diese gesetzlich vom Staat einforderbaren Mittel rasch dem Betriebskapital zuzuführen, sind der zentrale Schlüssel zur finanziellen Nachhaltigkeit. In der komplexen und sich ständig ändernden türkischen Steuergesetzgebung erfordert eine vollständige, schnelle und rechtskonforme Abwicklung des Erstattungsverfahrens Fachwissen. Als Akal CPA analysieren wir mit unserer starken operativen Erfahrung im bürokratischen Zentrum Ankaras die MwSt.-Forderungen Ihres Unternehmens gegenüber dem Staat nach dem Null-Fehler-Prinzip und sorgen dafür, dass sie so schnell wie möglich in bar oder per Verrechnung in die Kasse Ihres Unternehmens zurückfließen.

Erstattungsbegründende Umsätze und rechtlicher Rahmen

Nach dem MwSt.-Gesetz können MwSt.-Beträge, die Unternehmen getragen, aber über ihre Verkäufe nicht vereinnahmt haben, im Rahmen bestimmter Befreiungs- und Ermäßigungsvorschriften vom Finanzministerium zurückgefordert werden. Die wichtigsten Geschäftsvorgänge, die einen Anspruch auf MwSt.-Erstattung begründen, sind:

  • Ausfuhrbefreiung: Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen sowie Lieferungen mit Ausfuhrvorbehalt (MwSt.-Gesetz Artikel 11).
  • Umsätze mit ermäßigtem Steuersatz: Umsätze etwa in den Bereichen Textil, Lebensmittel und Bau, die mit einem MwSt.-Satz von 1 % oder 10 % geliefert werden, deren Vorleistungen jedoch mit 20 % MwSt. bezogen werden (MwSt.-Gesetz Artikel 29).
  • Umsätze mit Investitionsförderungszertifikat: Käufe von Maschinen und Ausrüstungen auf Grundlage von Förderzertifikaten, die vom Ministerium für Industrie und Technologie genehmigt wurden (MwSt.-Gesetz Artikel 13).
  • Internationaler Transport: Transit- und Logistikleistungen in das Ausland oder aus dem Ausland in die Türkei (MwSt.-Gesetz Artikel 14).

Die Erfassung dieser Vorgänge in den Unternehmensbüchern und die Maximierung der Erstattungsbeträge erfordern eine proaktive Steuerberatung und Steuerplanung -Strategie. Unser Expertenteam plant das Erstattungsverfahren bereits vor der Rechnungsstellung und schützt Ihr Unternehmen so vor bürokratischen Hürden.

Operative Abläufe im Rahmen der Leistungen zur MwSt.-Erstattung

Ein reibungsloser Abschluss einer MwSt.-Erstattung erfordert eine sorgfältige Abwicklung – von der Analyse der Zulieferer (Gegenprüfung) bis zum Hochladen der Listen in das System der Steuerverwaltung (GİB). Akal CPA übernimmt die gesetzlichen Aufzeichnungen Ihres Unternehmens, die im Rahmen der allgemeine Buchhaltungsleistungen geführt werden, und führt die folgenden Schritte vollständig durch:

  • Erstellung der Listen der getragenen und der abziehbaren MwSt.: Alle Rechnungen, die in die Kosten des erstattungsrelevanten Produkts oder der Dienstleistung einfließen, werden einzeln ermittelt und in elektronische Listen im GİB-Format umgewandelt.
  • Analyse der Zollausfuhranmeldungen (GÇB): Bei Ausfuhrgeschäften werden die Daten des Grenzaustritts (intaç) geprüft und die Zeiträume bestätigt, in denen die Ausfuhr rechtlich erfolgt ist.
  • KDVİRA-Prüfung (Risikoanalyse zur MwSt.-Erstattung): Die vom GİB-System erstellten Fehler- und Mängelberichte (KDVİRA) werden von unseren Experten umgehend analysiert; Risiken durch gefälschte oder inhaltlich irreführende Belege (SMİYB) von Zulieferern werden beseitigt und die erforderlichen Erläuterungen rasch beim Finanzamt eingereicht.

Ihr strategischer Geschäftspartner für Ihre Prozesse auf dem türkischen Markt

Für eine einwandfreie Einhaltung der Vorschriften für ausländische Investoren und der IFRS-Berichterstattung nutzen Sie die operative Stärke von Akal CPA mit Sitz in Ankara.

Erstattung in bar und Erstattung per Verrechnung im Vergleich

Unternehmen können ihre MwSt.-Forderungen auf zwei verschiedene Arten vom Staat einfordern: in bar (Zahlung auf das Bankkonto des Unternehmens) oder per Verrechnung (Anrechnung auf andere Steuer-/SGK-Schulden des Unternehmens gegenüber dem Staat). Welche Methode zur Finanzstrategie Ihres Unternehmens passt, können Sie der folgenden Tabelle entnehmen:

Kriterium / Merkmal MwSt.-Erstattung per Verrechnung MwSt.-Erstattung in bar
Grundprinzip Abzug von den Schulden des Unternehmens gegenüber dem Staat (Körperschaftsteuer, Lohnsteueranmeldung, SGK-Beiträge usw.). Der Erstattungsbetrag wird unmittelbar in bar auf das Geschäftsbankkonto des Unternehmens überwiesen.
Bürokratische Geschwindigkeit Deutlich schneller und praktischer. Wird in der Regel ohne Steuerprüfung genehmigt. Erfordert ein längeres und detaillierteres Prüfverfahren. Das Finanzamt handhabt das Verfahren streng.
YMM-Berichtspflicht Für Verrechnungsanträge unterhalb bestimmter Grenzen ist ein Bericht eines vereidigten Finanzberaters (YMM) nicht erforderlich. Unabhängig vom Betrag (mit Ausnahme bestimmter Sondergrenzen) ist ein YMM-Bestätigungsbericht zur MwSt.-Erstattung oder eine Bankgarantie erforderlich.
Bedarf an einer Bankgarantie Bei Erstattungen per Verrechnung ist die Vorlage einer Bankgarantie in der Regel nicht erforderlich. Damit die Erstattung vor Erstellung des YMM-Berichts oder vor Abschluss der Steuerprüfung vorab ausgezahlt werden kann, ist eine Bankgarantie erforderlich (ausgenommen Inhaber eines İTUS-Zertifikats).

YMM-Bestätigungsbericht und die Absicherung gegenüber der Steuerprüfung

Bei hohen MwSt.-Erstattungen ist der sicherste Weg für Unternehmen, ihre liquiden Mittel ohne Prüfung durch Steuerprüfer zurückzuerhalten, das Verfahren mit der Absicherung durch einen vereidigten Finanzberater (YMM) abzuwickeln. Akal CPA prüft die Erstattungsunterlagen Ihres Unternehmens nach Steuerprüfung und vollständige Bescheinigung -Standards. Der erstellte YMM-Bestätigungsbericht zur MwSt.-Erstattung bestätigt gegenüber dem Staat die Richtigkeit der Unterlagen Ihres Unternehmens. Die Gegenprüfungen in der Lieferkette der Zulieferer werden von unseren erfahrenen Prüfern zügig abgeschlossen, sodass die Erstattung ohne bürokratische Hindernisse auf Ihren Bankkonten eingeht.

Operative Stärke mit Sitz in Ankara für Unternehmen mit ausländischem Kapital

Insbesondere für ausländische Investoren, die neu in den türkischen Markt eintreten oder ihre Tätigkeit mit Gesellschaftsgründung für Ausländer -Aktivitäten aufnehmen, kann die MwSt. wie ein erheblicher Kostenfaktor erscheinen. Die bei Fabrikgründungen, großen Bauprojekten oder Technologieinvestitionen getragene MwSt. in Millionenhöhe kann jedoch mit den richtigen Förderzertifikaten und Erstattungsstrategien vollständig zurückgeholt werden. Als Akal CPA schließen wir Ihre Erstattungsverfahren dank unserer geografischen und fachlichen Nähe zu Behörden in Ankara wie der Steuerverwaltung (GİB), den spezialisierten Finanzämtern und dem Ministerium für Finanzen und Schatzamt an der Quelle, schnellstmöglich und in voller Übereinstimmung mit den Gesetzen ab. Während sich Ihr Unternehmen auf Export und Produktion konzentriert, sichert unser Expertenteam mit globaler Perspektive die Einziehung Ihrer MwSt.-Forderungen.

Häufig gestellte Fragen

Hierbei verkaufen Hersteller ihre Waren nicht selbst ins Ausland, sondern „unter der Bedingung der Ausfuhr“ ohne Erhebung der MwSt. an Außenhandelskapitalgesellschaften oder Exportunternehmen. Der Hersteller hat das Recht, die MwSt., die er bei diesem Verkauf nicht vereinnahmen konnte, beim Einkauf seiner Rohstoffe jedoch gezahlt hat, in dem Moment, in dem die Waren den Zoll verlassen (ausgeführt werden), beim Finanzamt als Erstattung zu beantragen. Dies ist eine enorme Finanzierungsunterstützung für Produzenten.

Bei MwSt.-Erstattungen per Verrechnung (Anrechnung auf Steuer-/SGK-Schulden) ist bis zu einer jährlich festgelegten Betragsgrenze kein YMM-Bericht erforderlich. Für Verrechnungsanträge oberhalb dieser Grenze sowie für Anträge auf MwSt.-Erstattung in bar unabhängig vom Betrag schreibt das Finanzministerium jedoch die Vorlage entweder eines Steuerprüfungsberichts, einer Bankgarantie oder eines YMM-Bestätigungsberichts zur MwSt.-Erstattung vor.

Nein, das ist nicht möglich. Nach den steuerrechtlichen Vorschriften werden bei einem Unternehmen mit einem MwSt.-Erstattungsanspruch zunächst die fälligen (überfälligen) Steuerschulden und SGK-Beitragsschulden gegenüber dem Staat vom System automatisch verrechnet (von der Schuld abgezogen). Bleibt nach Begleichung dieser gesetzlichen Schulden noch ein MwSt.-Erstattungsanspruch übrig, kann der Restbetrag in bar auf das Bankkonto des Unternehmens ausgezahlt werden.

Nein, Ihre Erstattung wird nicht unmittelbar storniert. KDVİRA ist eine KI-gestützte Analyse, mit der das System des Finanzamts Ihre eingereichten Unterlagen und Ihre Zulieferer einer Kreuzprüfung unterzieht. Findet das System einen Fehler oder eine Unstimmigkeit, fordert das Finanzamt von Ihnen eine „Erläuterung (Stellungnahme)“ an. Unsere erfahrenen Steuerberater prüfen diese Fehler, nehmen Zulieferer mit dem Risiko gefälschter Rechnungen heraus (Abzug) oder antworten dem Finanzamt offiziell mit Bankbelegen und Lieferscheinen, die die Richtigkeit der Rechnungen belegen, und führen das Erstattungsverfahren dort fort, wo es unterbrochen wurde.

MwSt.-Erstattungen aus Umsätzen mit ermäßigtem Steuersatz (Produkte, die mit 1 % oder 10 % MwSt. verkauft, aber mit 20 % MwSt. eingekauft werden) können jährlich ab Januar des auf den Umsatz folgenden Jahres (bis zur Erklärung für den Zeitraum November) beantragt werden; innerhalb der festgelegten gesetzlichen Grenzen können sie auch im laufenden Jahr in monatlichen Perioden „per Verrechnung“ beantragt werden. Die Erstattung in bar erfolgt in der Regel im Folgejahr.

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